Bataillon

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Das Bataillon ist eine Truppengliederung des Heeres, das üblicherweise einem Regiment oder direkt einer Brigade untersteht.

Organisation

Ein Bataillon besteht üblicherweise aus 300 bis 1.200 Soldaten einer Truppengattung. Bataillone untergliedern sich in Kompanien bei Infanterie und Panzertruppen oder Batterien bei der Artillerie.

Geschichte

Das Bataillon entstand aus den Gewalthaufen der frühen Neuzeit. Diese wurden in Losonien und Vanezia als bataillon bezeichnet. Über zahlreiche Kontake in höfischen Kreisen und durch die Nutzung von Söldnerkontingenten wurde dieser Begriff in Dreibürgen eingeführt. Mit Einführung der Steinschlossmuskete und der stehenden Heere wurden Bataillone zu üblichen Untergliederungen von Regimentern. Diese bestanden in Werthen nach der großen Heeresreform von 1786 aus 1.000 Mann. Dies wurde im ganzen dreibürgischsprachigen Raum zum Standard innerhalb der Streitkräfte. Alternativ zum Begriff Bataillon wurden die Begriffe Abteilung, Division oder Felddivision in einzelnen Gebieten verwendet. 1874 wurde der Begriff Bataillon in ganz Dreibürgen nach der Reichseinigung obligatorisch. 1914 wurde die Stärke eines Bataillons auf 800 Mann gesenkt. Im gleichen Zug wurden die Abteilungen, die bisher bei der Kavallerie und der Artillerie dem Bataillon gleichgestellt waren, in Bataillone umbenannt.

Führung

Ein Bataillon wird üblicherweise von einem Bataillonskommandeur im Dienstgrad Major oder Oberstleutnant kommandiert. Der Bataillonskommandeur verfügt über einen eigenen Stab, der aus seinem Adjutanten, einem Leutnant, Oberleutnant oder Hauptmann, dem stellvertretenden Bataillonskommandeur, zumeist im Rang eines Hauptmanns, Stabshauptmanns oder Vizemajors und Unteroffizieren und Soldaten im Stab. Zum Führungszug gehört darüber hinaus eine Fernmeldegruppe und eine Sanitätsgruppe.