Kriegsgericht des Heeres: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Oktober 2012, 00:03 Uhr
Das Kriegsgericht des Heeres ist das zweithöchste Militärgericht der dreibürgischen Streitkräfte und steht auf einer Ebene mit dem Kriegsgericht der Marine und dem Kriegsgericht der Luftwaffe. Es verhandelt ausschließlich Fälle gegen Angehörige des Heeres bis zum Dienstgrad des Stabsquartiermeisters.
Oberster Richter am Kriegsgericht des Heeres
Dem Kriegsgericht des Heeres sitzt der Oberste Richter vor. Dies ist aktuell Stabsoberst Friedrich von Heydenstein. Er wird von weiteren Richtern am Kriegsgericht des Heeres unterstützt.
Rechtliche Grundlagen
Das Kriegsgericht des Heeres wurde auf Basis des Artikels 46 der Reichsverfassung und Artikel 2a des Strafgesetzes des Reiches eingerichtet. Es arbeitet, genau wie alle anderen Kriegsgerichte, gemäß der Militärstrafgerichtsordnung und fällt seine Urteile gemäß Wehrstrafordnung und dem Strafgesetz des Reiches.