Oberkommando der Länderpolizeien: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Das Oberkommando der Länderpolizeien war eine Organisation des [[Reichsführungsstab]]es, die die Polizeikräfte der Reichsländer, insbesondere die Schutz-, Kriminal- und Bereitschaftspolizei führte, ausrüstete und überwachte. Das OKLP arbeitete dabei im Auftrag des Reichsmarschalls und war weder dem Reichsinnenministerium noch den Innenministerien der Länder Rechenschaft pflichtig.
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Das Oberkommando der Länderpolizeien war eine Organisation des [[Reichsführungsstab]]es, die die [[Landespolizei|Polizeikräfte der Reichsländer]], insbesondere die [[Schutzpolizei|Schutz-]], [[Kriminalpolizei|Kriminal-]] und [[Bereitschaftspolizei]] führte, ausrüstete und überwachte. Das OKLP arbeitete dabei im Auftrag des [[Reichsmarschall]]s und war weder dem Reichsinnenministerium noch den Innenministerien der Länder Rechenschaft pflichtig.
  
 
==Organisation==
 
==Organisation==
 
===Untergliederung===
 
===Untergliederung===
Dem Oberkommando der Länderpolizeien unterstanden 12 Polizeikräfte der acht dreibürgischen Reichsländer, der Reichshauptstadt Reichstal und der drei Reichskolonien.
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Dem Oberkommando der Länderpolizeien unterstanden 12 Polizeikräfte der zehn dreibürgischen Reichsländer, der Reichshauptstadt Reichstal und der drei Reichskolonien.
  
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*[[Landespolizei Bazen]]
 
*[[Landespolizei Cranach]]  
 
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*[[Landespolizei Geldern]]
 
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*[[Landespolizei Vanezia]]
 
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*[[Landespolizei Werthen]]
 
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*[[Polizei Neu-Friedrichsruh]]
 
*[[Polizei Neu-Friedrichsruh]]
 
*[[Polizei der Nördlichen Inseln]]
 
*[[Polizei der Nördlichen Inseln]]
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===Dienstgrade===
 
===Dienstgrade===
Nach der Schaffung eines eigenen Oberkommandos der Länderpolizeien waren auch die Dienstgrade der Länderpolizeien nicht mehr an die militärischen Dienstgrade der Reichspolizei angelehnt. Sie wurden eher an die zivileren der Behörden des Reiches angepasst.
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Nach der Schaffung eines eigenen Oberkommandos der Länderpolizeien waren auch die Dienstgrade der Landespolizeien nicht mehr an die militärischen Dienstgrade der [[Reichspolizei]] angelehnt. Sie wurden eher an die zivileren der Behörden des Reiches angepasst.
  
 
==Rückführung in Landesverantwortung==
 
==Rückführung in Landesverantwortung==
 
Mit der Verabschiedung des ''Ersten Änderungsgesetz zum Polizeigesetz'' wurden die Landespolizeien wieder in die Verantwortlichkeit der Reichsländer übergeben. Entsprechend wurde das Oberkommando der Länderpolizeien aufgelöst. Die Kosten zur Rückführung trugen das Reich und die Länder jeweils zur Hälfte. Schon kurze Zeit später erließen die Regierungen der Reichsländer eigene Polizeigesetze, um den Verwaltungsakt offiziell abzuschließen.
 
Mit der Verabschiedung des ''Ersten Änderungsgesetz zum Polizeigesetz'' wurden die Landespolizeien wieder in die Verantwortlichkeit der Reichsländer übergeben. Entsprechend wurde das Oberkommando der Länderpolizeien aufgelöst. Die Kosten zur Rückführung trugen das Reich und die Länder jeweils zur Hälfte. Schon kurze Zeit später erließen die Regierungen der Reichsländer eigene Polizeigesetze, um den Verwaltungsakt offiziell abzuschließen.

Aktuelle Version vom 7. Januar 2017, 04:45 Uhr

Das Oberkommando der Länderpolizeien war eine Organisation des Reichsführungsstabes, die die Polizeikräfte der Reichsländer, insbesondere die Schutz-, Kriminal- und Bereitschaftspolizei führte, ausrüstete und überwachte. Das OKLP arbeitete dabei im Auftrag des Reichsmarschalls und war weder dem Reichsinnenministerium noch den Innenministerien der Länder Rechenschaft pflichtig.

Organisation

Untergliederung

Dem Oberkommando der Länderpolizeien unterstanden 12 Polizeikräfte der zehn dreibürgischen Reichsländer, der Reichshauptstadt Reichstal und der drei Reichskolonien.

Dienstgrade

Nach der Schaffung eines eigenen Oberkommandos der Länderpolizeien waren auch die Dienstgrade der Landespolizeien nicht mehr an die militärischen Dienstgrade der Reichspolizei angelehnt. Sie wurden eher an die zivileren der Behörden des Reiches angepasst.

Rückführung in Landesverantwortung

Mit der Verabschiedung des Ersten Änderungsgesetz zum Polizeigesetz wurden die Landespolizeien wieder in die Verantwortlichkeit der Reichsländer übergeben. Entsprechend wurde das Oberkommando der Länderpolizeien aufgelöst. Die Kosten zur Rückführung trugen das Reich und die Länder jeweils zur Hälfte. Schon kurze Zeit später erließen die Regierungen der Reichsländer eigene Polizeigesetze, um den Verwaltungsakt offiziell abzuschließen.