Landespolizei Bazen
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| Führung | |
| Generalpolizeidirektor: | Alexander Waldfeld |
| Stv. Generalpolizeidirektor: | - |
| Organisation | |
| Aufsichtsbehörde: | Staatsministerium, Abteilung für innere Angelegenheiten |
| Hauptsitz: | Ludwigsruh |
| Bedienstete: | - |
Die Landespolizei Bazen ist aus der vordem existierenden Landespolizei des selbstständigen Großherzogtums Bazen hervorgegangen. Die Behörde ist der Abteilung für innere Angelegenheiten des Staatsministeriums angegliedert und ist nach militärischen Grundsätzen organisiert. Die Leitung obliegt einem Generalpolizeidirektor, der vom Staatsminister im Einvernehmen mit dem Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten ernannt wird.
Aufgaben
Die Aufgaben der Landespolizei sind in dem Landespolizeigesetz (PolG) vom 26. Januar 2011 in der geänderten Fassung vom 11. Februar 2012 in § 3 festgelaten: Die Landespolizei
- a) wirkt bei der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit und führt bei unmittelbarer Gefahr oder Störung die unaufschiebbaren Maßnahmen durch;
- b) führt Ermittlungen gemäß den Gesetzen;
- c) überwacht und regelt den Verkehr auf öffentlichen Straßen;
- d) führt Aufträge von Verwaltungsorganen und Gerichten aus, soweit die polizeiliche Mithilfe in Gesetzen oder Verordnungen vorgesehen oder zum Vollzug von Gesetzen und Verordnungen unerlässlich ist;
- e) unterstützt die Unfall- und Verbrechensverhütung;
- f) leistet Hilfe bei Unglücksfällen und sucht nach vermissten Personen;
- g) nimmt see- und grenzpolizeiliche Aufgaben für das Großherzogtum wahr;
- h) unterstützt die Finanzverwaltung bei der Verfolgung und Verhinderung von illegalem Handel und Steuerhinterziehung.
Gliederung
Schutzpolizei
Aufgaben gem. § 3, Abs. a, c, d, e und f
Kriminalpolizei
Aufgaben gem. § 3, Abs. b
Wasserschutzpolizei
seepolizeilichen Aufgaben
Grenzschutzpolizei
früher: grenzpolizeilichen Aufgaben
Zollpolizei
Aufgaben gem. § 3, Abs. h wahrnimmt.
Struktur
Durch Verordnung des Staatssekretärs für Angelegenheiten des Innern wurde die Struktur der Landespolizei definiert.
Generalpolizeidirektion
Oberste Polizeibehörde ist die Generalpolizeidirektion mit Sitz in Ludwigsruh. Sie wird gemäß § 2, Abs. 2 PolG von einem Generalpolizeidirektor geleitet, der vom Staatsminister im Einvernehmen mit dem Leiter der Abteilung für Innere Angelegenheiten ernannt wird. Die Generalpolizeidirektion führt die Aufsicht über alle nachgeordneten Polizeibehörden.
Polizeibezirksdirektionen
Mittlere Polizeibehörden der Schutz-, Kriminal- und Zollpolizei sind die Polizeibezirksdirektionen, welche in jedem Amtsbezirk gemäß § 3 DGlGhz bestehen. Diese haben ihren Sitz Bromstadt (für Nordbazen), in Kurstetten (Mittelbazen) und in Thalburg (Südbazen). Die Polizeibezirksdirektionen koordinieren die Arbeit der nachgeordneten Polizeibehörden in ihrem jeweiligen Amtsbezirk.
Polizeipräsidium
Den Polizeibezirksdirektionen ist das Polizepräsidium in Ludwigsruh gleichgestellt, welches ausschließlich für das Gebiet der Haupt- und Residenzstadt Ludwigsruh zuständig ist. Das Polizeipräsidium Ludwigsruh übernimmt zugleich die Aufgaben des Landeskriminalamtes.
Polizeireviere
Untere Polizeibehörden der Schutz- und Kriminalpolizei sind die Polizeireviere, welche in Städten und Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern bestehen. Unterhalb der Polizeireviere können kleinere Polizeiposten eingerichtet werden, wo es die örtlichen Gegebenheiten erfordern. Die Einrichtung solcher Polizeiposten obliegt der der jeweiligen Polizeibezirksdirektion.
Wasserschutzpolizei
Die Wasserschutzpolizei gliedert sich in die Polizeistationen Brom (mit Sitz in Bromstadt), Maik (mit Sitz in Westburg), Ziersel (mit Sitz in Zustadt), Oberer Huck (mit Sitz in Werthal), Unterer Huck und Firmsee (mit Sitz in Firmstedt) und Oberer Firmsee (mit Sitz in Friedrichsbrunn). Die Polizeistationen der Wasserschutzpolizei sind den Polizeirevieren gemäß § 5 gleichgestellt. Sie unterstehen der Wasserschutzpolizeidirektion, welche den Polizeibezirksdirektionen gemäß § 3 gleichgestellt ist, mit Sitz in Firmstedt.
Grenzschutzpolizei
Die Grenzschutzpolizei ist bis auf weiteres demissioniert.
Zollpolizei
Die Zollpolizei gliedert sich unterhalb der Zollpolizeibezirksdirektionen (die den Titel Zollpolizeioberämter tragen) in Zollhauptämter und Zollämter, welche den Polizeistationen und Polizeiposten gemäß § 5 gleichgestellt sind. Die Einrichtung von Zollhauptämtern und Zollämtern obliegt der der jeweiligen Zollpolizeibezirksdirektion.
