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Im Jahre 1820 wurde in Reichstal die Berufsbezeichnung Kriminalkommissar eingeführt. Allerdings erfolgte die Trennung in der Organisation zwischen Schutz- und Kriminalpolizei jedoch erst 1872. Dies war die Geburtsstunde einer selbstständigen kriminalpolizeilichen Organisation, was später in anderen Teilen des Reiches übernommen wurde. | Im Jahre 1820 wurde in Reichstal die Berufsbezeichnung Kriminalkommissar eingeführt. Allerdings erfolgte die Trennung in der Organisation zwischen Schutz- und Kriminalpolizei jedoch erst 1872. Dies war die Geburtsstunde einer selbstständigen kriminalpolizeilichen Organisation, was später in anderen Teilen des Reiches übernommen wurde. | ||
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Neben Reichstal wurde in Hohenburg (1853) und Greifenburg (1875) diesbezüglich die Polizei reformiert. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts verfügten alle großen Reichsstädte über eine Kriminalpolizei. Diese Spezialisierung setzte sich mit der Zeit durch. Dadurch gab es auch eine Aufteilung in Kriminalitätsfelder. 1855 wurde in Godenhaven anlässlich eines Mordfalls im Hafen die erste Mordkommission einberufen, 1886 in Amalien der Erkennungsdienst gegründet. | Neben Reichstal wurde in Hohenburg (1853) und Greifenburg (1875) diesbezüglich die Polizei reformiert. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts verfügten alle großen Reichsstädte über eine Kriminalpolizei. Diese Spezialisierung setzte sich mit der Zeit durch. Dadurch gab es auch eine Aufteilung in Kriminalitätsfelder. 1855 wurde in Godenhaven anlässlich eines Mordfalls im Hafen die erste Mordkommission einberufen, 1886 in Amalien der Erkennungsdienst gegründet. | ||
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* Servicedienststellen wie [[Kriminaldauerdienst]], Fahndung, [[Mobiles Einsatzkommando]], Erkennungsdienst/Spurensicherung, Rechner-Forensik, Zeugenschutz, Vermögensabschöpfung und VP-Führung | * Servicedienststellen wie [[Kriminaldauerdienst]], Fahndung, [[Mobiles Einsatzkommando]], Erkennungsdienst/Spurensicherung, Rechner-Forensik, Zeugenschutz, Vermögensabschöpfung und VP-Führung | ||
| − | Die Angehörigen der Kriminalpolizei (Polizeivollzugsbeamte) weisen sich mit der Kriminaldienstmarke und mit dem Dienstausweis aus. Die Kriminalbeamte sind bei den Ländern im Landeskriminalamt zusammengefasst, auf Reichsebene ist das Reichskriminalamt das nationale Zentralbüro. | + | Die Angehörigen der Kriminalpolizei (Polizeivollzugsbeamte) weisen sich mit der Kriminaldienstmarke und mit dem Dienstausweis aus. Die Kriminalbeamte sind bei den Ländern im [[Landeskriminalamt]] zusammengefasst, auf Reichsebene ist das Reichskriminalamt das nationale Zentralbüro. |
Aktuelle Version vom 7. Januar 2017, 04:30 Uhr
Die Kriminalpolizei (auch: „KriPo“) beschäftigt sich grundsätzlich mit der Verfolgung von Straftaten und ihrer Prävention. Kriminalbeamte treten meist in Zivil auf. Die Kriminalpolizeien sind bei den im Reich unterschiedlich organisiert, da die Polizeiangelegenheiten grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder und Landespolizeien fallen.
Geschichte und Aufgaben
Reichstal gilt als die Wiege der dreibürgischen Kriminalpolizei. Vier Polizeibeamte wurden 1815 dem damaligen Kriminalgericht zugeordnet und durften alle zur Aufklärung von Verbrechen und Vergehen erforderlichen Ermittlungen und Vernehmungen durchführen. Ein Novum war, dass sie in Ausnahmefällen die Uniform ablegten durften und stattdessen in Zivilkleidung ermittelten. Faktisch waren sie die ersten Kriminalbeamten in Dreibürgen.
Im Jahre 1820 wurde in Reichstal die Berufsbezeichnung Kriminalkommissar eingeführt. Allerdings erfolgte die Trennung in der Organisation zwischen Schutz- und Kriminalpolizei jedoch erst 1872. Dies war die Geburtsstunde einer selbstständigen kriminalpolizeilichen Organisation, was später in anderen Teilen des Reiches übernommen wurde.
Neben Reichstal wurde in Hohenburg (1853) und Greifenburg (1875) diesbezüglich die Polizei reformiert. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts verfügten alle großen Reichsstädte über eine Kriminalpolizei. Diese Spezialisierung setzte sich mit der Zeit durch. Dadurch gab es auch eine Aufteilung in Kriminalitätsfelder. 1855 wurde in Godenhaven anlässlich eines Mordfalls im Hafen die erste Mordkommission einberufen, 1886 in Amalien der Erkennungsdienst gegründet.
Bereits in der Anfangszeit der Kriminalpolizei erkannte man den Bedarf für überregionale Zusammenarbeit. 1897 wurde anlässlich einer Polizeikonferenz in Reichstal die Schaffung einer Zentralstelle gefordert, um eine bessere Zusammenarbeit der Länder und freien Städte zu gewährleisten. Diese wurde jedoch erst einige Jahre umgesetzt, als eine Zentralstelle in Form des Dreibürgischen Kriminalpolizeiamt der Länder (1916) die Tätigkeit aufnahm. Daraus ging 1935 das Reichskriminalpolizeiamt hervor. Auf deren Initiative wurde eine zentrale Fingerabdruckkartei eingeführt und der nationale Haftbefehl geschaffen.
Wie kaum ein Zweig der Polizei war die KriPo einer steten Modernisierung unterworfen. Dieser Druck, die Kiminalpolizei immer weiter zu professionalisieren und modernisiseren, kam vor allem aus der Politik und Öffentlichkeit. Dies wurde vor allem auch von spektakulären Verbrechen ausgelöst, wie etwa von Sexual-, Kinder- oder Serienmördern, kriminellen „Ringvereinen“ oder berüchtigten Einbrecherbanden, deren Fälle sowohl die Leserschaft der neuen Massenmedien als auch die Politik auf den Plan riefen. Dementsprechend wurden alleine in den 1920er Jahren folgende Arbeitsweisen grundlegend reformiert oder ganz neu eingeführt: die Daktyloskopie, eine professionelle Analyse von Brandstellen, die Kommunikation durch Telefone und Fernschreiben, der effiziente Einsatz von Karteisystemen, Erkennungsdienst und Spurensicherung, Prophylaxe und Aufklärung und die Schaffung einer weiblichen Kriminalpolizei. Durch diese Maßnahmen wurde die Polizei im Allgemeinen im Volk immer mehr zum „Freund und Helfer“.
Die voranschreitende kriminalpolizeiliche Spezialisierung machte es erforderlich, die Bandbreite der Einsatzfelder weiter zu untergliedern. Die Länder sind verantwortlich für Gliederung der Kriminalpolizei. Somit ist die Struktur und Organisation der Kriminalpolizei von Reichsland zu Reichsland unterschiedlich, wobei eine Anpassung zur besseren gemeinsamen Zusammenarbeit zu erkennen ist. Da die Kriminalpolizei jedoch überall für die Bekämpfung der schweren Kriminalität verantwortlich ist, gibt es bestimmte Deliktsbereiche, die überall von der Kriminalpolizei bearbeitet werden. Hierzu gehören folgende Deliktsfelder:
- Kapitaldelikte (Tötungsdelikte, Brandermittlungen, Raub und Erpressung)
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Vermisstensachbearbeitung
- Bandendelikte (Betäubungsmittel, Glücksspiel, organisierte Kriminalität, Falschgelddelikte)
- Delikte von und zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen
- Wirtschaftsdelikte (Wirtschaftskriminalität, Betrug, Rechnerkriminalität, Korruption)
- Eigentumsdelikte (Diebstahl/Einbruch), wobei diese teilweise auch von der Schutzpolizei bearbeitet werden
- Staatsschutzdelikte
- Servicedienststellen wie Kriminaldauerdienst, Fahndung, Mobiles Einsatzkommando, Erkennungsdienst/Spurensicherung, Rechner-Forensik, Zeugenschutz, Vermögensabschöpfung und VP-Führung
Die Angehörigen der Kriminalpolizei (Polizeivollzugsbeamte) weisen sich mit der Kriminaldienstmarke und mit dem Dienstausweis aus. Die Kriminalbeamte sind bei den Ländern im Landeskriminalamt zusammengefasst, auf Reichsebene ist das Reichskriminalamt das nationale Zentralbüro.