Mobiles Einsatzkommando
Das Mobile Einsatzkommando (auch: „MEK“) ist eine Spezialeinheit, die bei den Landespolizeien eingerichtet ist. Sie sind hauptsächlich auf Observation und Zugriff spezialisiert.
Aufgaben
Das MEK ist keine Polizeieinheit für alltägliche Aufgaben. Es wird vorrangig in der verdeckten Observation von Beschuldigten im Strafverfahren eingesetzt. Dabei wird es ausschließlich bei schwerwiegenden Straftaten, insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität und der Terrorismusbekämpfung, angefordert. Die speziell auf das MEK zugeschnittene Ausrüstung macht Observationen nicht nur personell, sondern auch mittels Technik möglich. Bei der personellen Observation werden die Observationsergebnisse z. B. durch Observationsprotokolle, Lichtbilder oder Videos in das geführte Strafverfahren eingebracht. Im Rahmen der technischen Observation können Personen, Fahrzeuge oder Mobiltelefone durch Peilung und Ortung observiert werden. Hier spielt vor allem die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) eine wichtige Rolle. Das MEK übernimmt auch die Absicherung von verdeckten Ermittlern bei problematischem Täterkontakt.
Eine weitere Aufgabe der MEKs sind Festnahmen von Personen durch Zugriff. Hier besteht die Besonderheit, dass der Zugriff für den Festzunehmenden überraschend aus einer mobilen Lage (fahrender/laufender Täter) geschieht. Im Gegensatz dazu führen die Spezialeinsatzkommandos (SEK) hingegen den Zugriff aus der statischen Lage (z. B. bei Geiselnahmen) heraus.
Eingliederung
Die Eingliederung der MEKs ist von Reichsland zu Reichsland unterschiedlich. Teilweise sind sie in der Kriminalpolizei eingegliedert, teilweise bei der Schutzpolizei. Die Landeskriminalämter bilden hier eine Ausnahme, da in einigen Reichsländern die MEKs der LKAs unabhängig von den behördeneigenen MEKs aufgestellt sind.
Auswahlverfahren und Ausbildung
Auswahlverfahren
Einer Bewerbung als MEK-Einsatzbeamter steht nur bereits ausgebildeten Polizeivollzugsbeamten mit mindestens dreijähriger Dienstzeit offen, da jeder MEK-Einsatzbeamte ein Polizist mit spezieller Ausbildung ist. Entsprechend können sich interessierte Zivilisten nicht direkt für das MEK bewerben. Das Auswahlverfahren ist so ausgelegt, dass bereits vom ersten Tag an ungeeignete Beamte ausgefiltert werden. Der erste Teil des Auswahlverfahrens ist eine ärztliche und sportliche Eignung, die über die weit über die Anforderungeren der normalen Tests hinaus geht. Bereits hier scheitern der Großteil der Bewerber. Im Anschluss daran folgen psychologische und wissenschaftliche Eignungstests, Fahrtests und letztlich ein Auswahlgespräch. Sollte einer der genannten Test nicht bestanden werden, führt dies unmittelbar zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren und somit zur Nichteignung des Bewerbers für die Verwendung im MEK.
Ausbildung
In der MEK-Grundausbildung werden die Anwärter über einen Zeitraum von ca. einem Jahr in Observationstaktik, Fahrtraining, Umgang mit Waffen, Eigensicherungs- und Zugriffstechniken sowie Umgang und Einsatz mit speziellen Observationstechniken gelehrt.
Selbst im Grundausbildungslehrgang ist eine Ablösung aufgrund mangelnder Leistung oder sozialer Nichteignung jeden Tag möglich. Durch die permanente „Überwachung“ der Lehrgangsleitung bzw. der Ausbilder wird auf die Lehrgangsteilnehmer konsequent ein besonderer Druck ausgeübt. Zur Verstärkung des Verständnis für die spätere Verwendung im MEK fordern einige Reichsländer eine vorangegangene Verwendung von bis zu sechs Monaten in einem Ermittlungsdienst der Kriminalpolizei. Dies soll den zukünftigen MEK-Beamten einen Einblick von Seiten der Sachbearbeitung gewähren. Nachdem dieser Lehrganges bestanden ist, folgt eine meist mehrmonatige, kommandointerne Probezeit. Bei der soll die Feststellung der sozialen Eignung bzw. die positive Einfügung des Absolventen in die bestehenden Mannschaftsstrukturen des Kommandos im Vordergrund stehen. Nach endgültiger Übernahme in ein MEK werden neben ständigen Übungender allgemein erforderlichen Leistungen weitere Schulungen und Lehrgänge absolviert, so zum Beispiel Schulungen in Peiltechnik, Videoobservation, Einsatz von Lauschtechnik usw. Ein regelmäßiges und ausdauerndes Sporttraining ist Pflicht und trägt dem Anspruch der hohen körperlichen Leistungsfähigkeit jedes Beamten Rechnung.