Verkehrspolizei
Die Verkehrspolizei (auch "VP") ist in der Regel als Teil der Schutzpolizeien der Landespolizeien mit den Belangen des Straßenverkehrs befasst. Verkehrspolizeien können eine separate Aufbauorganisation haben, z. B. Verkehrspolizeidirektionen, Verkehrspolizeiinspektionen oder Autobahnpolizeistationen. Sie kann auch als gesamte Verkehrspolizei die interne Bezeichnung Verkehrsdienst haben. Einige Reichsländer haben die Verkehrspolizei bei den Polizeidirektionen angegliedert.
Ausstattung
Die Ausstattung der Verkehrspolizei variieren je nach Reichsland, jedoch sind alle Fahrzeuge zumindest annähernd gleich ausgestattet (z.B. Ausrüstung zur Unfallaufnahme). Bei den Autobahnpolizeien kommen im Gegensatz zur "normalen" Verkehrspolizei Fahrzeuge zum Einsatz, welche eine weitaus stärkere Motorisierung haben als die Fahrzeuge, die im städtischen Bereich zum Einsatz kommen. Ebenso nutzt die Verkehrspolizei vermehrt Fahrzeuge in ziviler Lackierung, in denen ausklappbare Signaltafeln verbaut sind.
Aufgaben
Die Hauptaufgaben der Verkehrspolizei sind
- Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs, einschließlich der Fahrzeuge, der Fahrzeugführer und der Beladung
- Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten einschließlich der Endsachbearbeitung
- Verkehrsregelung, z. B. durch Verkehrsposten
- Begleitung von Staatsgästen (Eskorten, Straßensperren)
- Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen
- Verkehrserziehung (Verkehrsunterricht, Verkehrspuppentheater, Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht und den Schulen)