Autobahnpolizei
Die Autobahnpolizei (auch "AP") ist Teil der Schutzpolizei der Landespolizeien. Sie überwacht Autobahnen und autobahnähnliche Straßen.
Aufgaben
Aufgaben der Autobahnpolizei sind die Verkehrslenkung, die Aufnahme von Verkehrsunfällen, das Beseitigen von Verkehrsstörungen, die Stauüberwachung bzw. Stauabsicherung, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten – vor allem Verkehrsordnungswidrigkeiten – und Straftaten auf den Autobahnen der jeweiligen Reichsländer.
Innerhalb der Autobahnpolizei gibt es Gruppen, die sich mit speziellen Aufgaben befassen, z. B. Verkehrsüberwachung, Güterkraftverkehr oder Fahndung. Einheiten der Verkehrsüberwachung kontrollieren mit technischen Überwachungsgeräten die Geschwindigkeit und den Sicherheitsabstand der Fahrzeuge. Zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung stehen den Autobahnpolizeien zusätzlich zivile Fahrzeuge zur Verfügung.
Gliederung
Die Dienststellen der Autobahnpolizei heißen, analog zu den Dienststellen der Schutzpolizei, Autobahnpolizeistation (APS), Autobahnpolizeirevier (APrev), Autobahnpolizeiwache (APW) oder Autobahnpolizeiposten (APP). Eine Autobahnpolizei kann den Polizeiinspektionen oder den Polizeidirektionen oder gesondert aufgestellten Verkehrsinspektionen oder Verkehrsdirektionen unterstellt sein.
Sollte bei den Reichsländern keine eigenständige Autobahnpolizei aufgestellt sein, wird dort die Aufgabe von der Verkehrspolizei übernommen.
Fahrzeuge
Die Streifenwagen der Autobahnpolizei verfügen gegenüber ihren städtischen Pendants häufig über leistungsfähigere Motoren, um bessere Werte in Beschleunigung und Endgeschwindigkeit zu erreichen. Teilweise unterscheidet sich auch die Sondersignalanlage in der besseren Erkennbarkeit über weite Entfernungen. So werden für den Einsatz auf der Autobahn häufig Geräte mit Blitz- oder LED-Lichttechnik sowie ausklappbare Signaltafeln zur Verkehrslenkung verbaut. Die Autobahnpolizei kann sowohl mit Streifenwagen in Polizeilakierung als auch mit Zivilfahrzeugen ausgestattet sein.