Landeskriminalamt

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Das Landeskriminalamt (auch "LKA") ist eine in jedem Reichsland vorhandene Polizeibehörde. Es ist in der Regel eine Landesoberbehörde, die der jeweiligen Landespolizei angehört (bei der Landespolizei Reichstal ist es keine Landesoberbehörde, sondern im Landespolizeipräsidium eingegliedert), und dem Innenministerium des Reichslandes nachgeordnet ist.


Aufgaben

Die Ermittlungsführung und die Leitlinienkompetenz der Verbrechensbekämpfung sowie die Kriminalprävention liegt im Landeskriminalamt. N eben Aufgaben der Gefahrenabwehr versehen die Landeskriminalämter in besonderen oder herausragenden Fällen Aufgaben bei der Strafverfolgung. Umfangreiche überregionale Ermittlungstätigkeiten in den Bereichen Sexualstraftaten, Organisierte Kriminalität, Rauschgift, Falschgeld und Staatsschutz können durch das LKA für die Polizeibehörden am Ort wahrgenommen werden. Kriminaltechnische Untersuchungen (Forensik) erfolgen in den Kriminaltechnischen Instituten (KTI).

In der Regel werden im LKA neben der technischen Auswertung von Fingerabdrücken (Daktyloskopie) und anderer Spuren (DNS, Schuhabdrücke, Material- und Faserspuren) auch Experten für die operative Fallanalyse bereitgehalten. Daneben werden durch das Landeskriminalamt jährlich die Polizeilichen Kriminalstatistiken erstellt.

Jedes LKA unterhält einen rund um die Uhr besetzten Kriminaldauerdienst. Einige Landeskriminalämter unterhalten auch ein eigenes Mobiles Einsatzkommando.


Organisation

Die Landeskriminalämter sind je nach Reichsland unterschiedlich organisiert.

Am Beispiel des Landeskriminalamtes Reichstal gliedert sich das dortige LKA in 5 Abteilungen:

LKA 1 / Zentrale Angelegenheiten: Grundsatzfragen, Personal, Kriminalprävention und Opferschutz LKA 2 / Information und Kommunikation LKA 3 / Einsatz- und Ermittlungsunterstützung LKA 4 / Ermittlungen LKA 5 / Staatsschutz