Flottenmarschall

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Flottenmarschall
SK MA Flottenmarschall.png
Schulterklappe
Marine

Der Flottenmarschall ist der zweithöchste Marschall der kaiserlichen Kriegsmarine. Er zählt zu der Gruppe der Flaggoffiziere. Er entspricht dem Feldmarschall des Heeres und dem Luftmarschall der Luftwaffe.

Geschichte

Erstmalige Erwähnung fand der Flottenmarschall im 14. Jahrhundert. Er war das Äquivalent zum Feldmarschall der Reiterei. Zum Dienstgrad wurde der Rang 1755. Der Oberbefehlshaber der Marine trug bis 1899 den Titel "Flottenmarschall".

Der Flottenmarschall führte seine Kommandoflagge am Großmast seines Flaggschiffes.

Dreibürgische Streitkräfte

Anrede

Die Anrede eines Flottenmarschallls der dreibürgischen Streitkräfte lautet "Herr Flottenmarschall" oder "Frau Flottenmarschall".

Aufgaben und Stellungen

Flottenmarschälle finden Verwendung als Oberbefehlshaber der Marine oder als dessen Stellvertreter. Desweiteren werden sie als Befehlshaber größerer Flottenverbände eingesetzt. Ferner kommandieren sie (seltener) aber auch Flotten.

Der Rang eines Flottenmarschalls wird nur äußerst selten vergeben.

Laut der Salutordnung der kaiserlichen Streitkräfte stehen dem Flottenmarschall 18 Schuss Salut zu.


Bekannte Flottenmarschälle

Prominente oder bekannte Flottenmarschälle sind: