Generaladmiral

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Generaladmiral
SK MA Generaladmiral.png
Schulterklappe
Marine

Der Generaladmiral ist der höchste Admiralsrang. Er ist allen Dienstgraden der Admirale übergeordnet und zählt zur Gruppe der Flaggoffiziere. Er entspricht dem Generaloberst beim Heer und der Luftwaffe.

Geschichte

Der "Erlass zur Reformierung der Verbands- und Einheitengrößen der kaiserlichen Marine" vom 4.05.1925 schuf neben den Seedivisionen auch "Flottengruppen", die den "Heeresgruppen" an Land entsprachen.

Diese aus zwei oder mehr Flotten bestehenden Großverbände sollten von einem sogenannten Generaladmiral kommandiert werden. Erster Träger dieses Dienstgrades war der Admiral Wilhelm von Tirpiz (1888-1945).

Der Generaladmiral führte, wie der auch der Admiral, seine Kommandoflagge am Großmast seines Flaggschiffes.

Dreibürgische Streitkräfte

Anrede

Die Anrede eines Generaladmirals der dreibürgischen Streitkräfte lautet "Herr Admiral" oder "Frau Admiral".

Aufgaben und Stellungen

Generaladmirale befehligen zumeist größere Flotten oder nach wie vor Flottenverbände. Die von ihnen kommandierten Flaggschiffe sind häufig Schlachtschiffe oder Flugzeugträger. Generaladmirale, die im OKM tätig sind, werden ausschließlich mit der Leitung der höchsten Kommandobehörden betraut.

Laut der Salutordnung der kaiserlichen Streitkräfte stehen dem Generaladmiral 18 Schuss Salut zu.