Flottenmarschall
| Flottenmarschall |
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| Schulterklappe Marine |
Der Flottenmarschall ist der zweithöchste Marschall der kaiserlichen Kriegsmarine. Er zählt zu der Gruppe der Flaggoffiziere. Er entspricht dem Feldmarschall des Heeres und dem Luftmarschall der Luftwaffe.
Geschichte
Erstmalige Erwähnung des Flottenmarschalls fand im 14. Jahrhundert statt. Er war das Äquivalent zum Feldmarschall der Reiterei. Zum Dienstgrad wurde der Rang 1755. Der Oberbefehlshaber der Marine trug bis 1899 den Titel "Flottenmarschall".
Der Flottenmarschall führte seine Kommandoflagge am Großmast seines Flaggschiffes.
Dreibürgische Streitkräfte
Anrede
Die Anrede eines Flottenmarschallls der dreibürgischen Streitkräfte lautet "Herr Flottenmarschall" oder "Frau Flottenmarschall".
Aufgaben und Stellungen
Flottenmarschälle finden Verwendung als Oberbefehlshaber der Marine oder dessen Stellvertreter. Desweiteren werden sie als Befehlshaber größerer Flottenverbände eingesetzt. Ferner kommandieren sie aber seltener auch Flotten.
Der Rang eines Flottenmarschalls wird nur äußerst selten vergeben.
Laut der Salutordnung der kaiserlichen Streitkräfte stehen dem Flottenmarschallleutnant 18 Schuss Salut zu.
Bekannte Flottenmarschälle
Prominente oder bekannte Flottenmarschälle sind:
- Leopold von Dellmensingen , Kommandeur der V. Flotte.
| Niedrigerer Dienstgrad Generaladmiral |
Dienstgrad Flottenmarschallleutnant |
Höherer Dienstgrad Flottenmarschall | |
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