Oberkommando des Heeres

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
Version vom 26. Februar 2017, 15:12 Uhr von Filicia Heidemann (Diskussion | Beiträge) (Gebrauch des Begriffs Oberbefehlshaber des Heeres vereinheitlicht, Verweise auf nicht mehr aktuelle Besetzungen von Posten entfernt)
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Dreibürgener
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Oberbefehlshaber:
 Chef des OKH
Filicia Heidemann
 Generalleutnant
Stabschef:
 Chef des Generalstabs
vakant
 -
Inspekteur:
 Generalquartiermeister
vakant
 Brigadegeneral
Hauptquartier: Greifenburg (Werthen)

Das Oberkommando des Heeres führt alle dem Heer unterstellten Einheiten nach Maßgabe des Reichsführungsstabes. Das OKH wird üblicherweise vom Oberbefehlshaber des Heeres im Rang eines Generaloberst oder höher geführt. Der aktuelle Oberbefehlshaber des Heeres ist General der Infanterie Filicia Heidemann.

Aufgaben

Das Oberkommando des Heeres verwaltet alle Belange des Heeres. Seine Aufgaben reichen von der Führung der Truppen bis zur Organisation der Militärgerichtsbarkeit. Grundsätzlich lassen sich die Aufgaben des OKH in zwei Bereiche aufgliedern. Einerseits ist es für die Organisation aller rückwärtigen Dienste zuständig, sofern diese nicht von den Untergliederungen selbst übernommen werden. Dazu gehören die zentrale Materialbeschaffung und die Organisation des Militärgerichts. Darüber hinaus ist das Oberkommando des Heeres auch für die Führung und die Organisation des Heeres verantwortlich. Es teilt Truppenteile bestimmten Einsatzgebieten zu und erfüllt die Vorgaben des Reichsführungsstabes.

Oberbefehlshaber des Heeres

Der Oberbefehlshaber des Heeres (ObdH) führt das OKH. Er steht im ständigen Kontakt mit dem RFS und ist verantwortlich dafür, dass die Befehle und Anordnungen des Reichsmarschalls ordnungsgemäß ausgeführt werden. Der Oberbefehlshaber des Heeres ist üblicherweise ein Generaloberst oder Marschall.

Stellvertretender Oberbefehlshaber des Heeres

Dem Oberbefehlshaber des Heeres kann ein stellvertretender Oberbefehlshaber zur Seite gestellt werden. Dieser hat vor allem die Aufgabe den Oberbefehlshaber zu entlasten und die Verwaltungaufgaben des Oberkommandos wahrzunehmen, sollte der ObdH ein Kommando wahrnehmen.

Bisherige Oberbefehlshaber des Heeres

Generalstab des Heeres

Die zentrale Institution des OKH ist der Generalstab des Heeres. Er ist die leitende Instanz des OKH und umfasst neben dem Oberbefehlshaber des Heeres den Chef des Generalstabes des Heeres, den Generalquartiermeister, den Chef des Heeresnachrichtenwesens und den Obersten Richter beim Kriegsgericht des Heeres. Angehörige des Generalstabs des Heeres sind Generale und Stabsoffiziere, die beim Generalstab des Heeres Dienst tun. Sie leiten einen der folgenden Fachbereiche, wobei sie dem Generalstabschef OKH direkt unterstehen. Dieser gehört ebenfalls zu der Gruppe der Offiziere des Generalstabs des Heeres, untersteht jedoch dem Oberbefehlshaber des Heeres direkt.

Generalstabschef des Heeres

Der Chef des Generalstabes führt im Auftrag des Oberbefehlshabers des Heeres den Generalstab des Heeres. Der Generalstab des Heeres ist das Führungsorgan der Landstreitkräfte und vor allem mit der Planung von Einsätzen und Manövern sowie dem Ausarbeiten von entsprechenden Einsatzbefehlen betraut. Der Chef des Generalstabes ist außerdem der Stellvertreter des Oberbefehlshabers und in der Regel sein engster Mitarbeiter. Er hat üblicherweise den Rang eines Generalleutnants oder Generals inne. In Abwesenheit des ObdH übernimmt der Generalstabschef des Heeres dessen Aufgaben, sofern kein stellvertretender Oberbefehlshaber benannt wurde.

Adjutant des Oberbefehlshabers des Heeres

Der Adjutant des Oberbefehlshabers des Heeres leitet das Büro des ObdH und assistiert diesem. Der Adjutant des ObdH ist zumeist ein Stabsoffizier im Range eines Oberst oder höher.

Generalquartiermeister

Der Generalquartiermeister ist für die Einsatzbereitschaft des Heeres verantwortlich. In seinen Aufgabenbereich fällt der Ersatz und die Neubeschaffung von Material und die Organisation der Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Reichsführungsstab. Außerdem ist der Generalquartiermeister befugt jederzeit Truppenteile des Heeres zu inspizieren und auf ihre Einsatzbereitschaft zu überprüfen.

Chef des Heeresnachrichtenwesens

Der Chef des Heeresnachrichtenwesens hat in erster Linie die Aufgabe, die Kommunikation des OKH mit den Heereseinheiten und dem RFS zu gewährleisten. Außerdem ist er der Generalinspekteur der Heeresnachrichtentruppen. Sein Aufgabenbereich umfasst somit ein breites Spektrum von Kommunikation bis Spionage.

Oberster Richter am Reichskriegsgericht

Das Kriegsgericht des Heeres ist nach dem Reichsmarschall und dem Obersten Reichskriegsgericht die dritthöchste Instanz der Militärjustiz. Das Kriegsgericht tritt zusammen, wenn ein Strafprozess gegen einen Angehörigen des Heeres unterhalb der Generalsränge zu führen ist. Es verfügt über einen festen Stab ausgebildeter Juristen und Fachleute in militärischen Fragen und wird vom obersten Richter am Reichskriegsgericht des Heeres geleitet. Aktueller Oberster Richter am Reichskriegsgericht des Heeres ist Stabsoberst Friedrich von Heydenstein.