Generale und Admirale
| Schulterstücke der Generale und Admirale | ||||
|---|---|---|---|---|
| Heer | ||||
| Brigadegeneral | Generalmajor | Generalleutnant | General | Generaloberst |
| Marine | ||||
| Flottillenadmiral | Konteradmiral | Vizeadmiral | Admiral | Generaladmiral |
Die Dienstgradgruppe der Generale und Admirale besteht aus allen Dienstgraden mit herausgehobener Kommandogewalt über Großverbände und ganze Teilstreitkräfte. Generale und Admirale sind ranghohe Truppenkommandeure und lediglich den Marschällen untergeordnet. Diese Dienstgradgruppe existiert in allen Streitkräften der Nordischen Allianz und in allen größeren Streitkräften Weltweit.
Dreibürgische Streitkräfte
Die dreibürgischen Streitkräfte kennen in allen Teilstreitkräften fünf Dienstgrade im Generals- oder Admiralsrang. Generale und Admirale müssen ein Generalsexamen verfassen, in dem sie einen theoretischen Beitrag zur militärischen Forschung im Bereich der Doktrin, der Ausbildung oder der Taktik beitragen. Generale und Admirale sind aber nicht nur als Truppenführer angesehen sondern besitzen auch ein hohes gesellschaftliches Prestige.
Heer
Das Heer kennt fünf Dienstgrade im Generalsrang. Diese sind aufsteigend:
Alle Generale des Heeres werden mit Herr General angesprochen. Um den Rang eines Brigadegenerals zu erreichen muss ein Generalsexamen an der Militärakademie zu Greifenburg abgelegt werden. Der niedrigste General, der Brigadegeneral ist als Brigadekommandeur vorgesehen. Brigadegenerale werden aber auch in den Stäben der Korps als stellvertretende Korpskommandeure und Generalstabschefs von Armeen eingesetzt. Generalmajore kommandieren üblicherweise Divisionen. Generalleutnante und General sind als Korpskommandeure vorgesehen. Generaloberste finden, wie Marschälle als Armeekommandeure, aber auch im Oberkommando des Heeres und dem Reichsführungsstab Verwendung. Träger des Dienstgrades General erhalten üblicherweise den Zusatz ihrer bisherigen Truppengattung zu ihrem Rang.
Marine
Die Marine kennt, äquivalent zum Heer fünf Admiralsdienstgrade:
Ähnlich wie die Generäle des Heeres müssen die Admiräle ein Admiralsexamen ablegen. Admiräle kommandieren in der Marine Verbände ab Flottillengröße. Ab dem Dienstgrad Vizeadmiral sind Admirale als Flottenkommandeure vorgesehen. Bei besonders großen Schiffen wie Flugzeugträgern oder Schlachtschiffen werden Admiräle, zumeist Flottillen- und Konteradmiräle auch vereinzelt als Schiffskommandeure eingesetzt.
Luftwaffe
Die Luftwaffe kennt annähernd die gleichen Generalsdienstgrade wie das Heer:
Auch die Luftwaffe setzt die Träger eines Generalsranges als Kommandeure von Fliegerkommandos (Brigadegeneral), Fliegerdivisionen (Generalmajor), Fliegerkorps (Generalleutnant)) und Luftflotten (General der Flieger und Generaloberst) ein. Generale der Flieger sind auch im Oberkommando der Luftwaffe und in den Stäben der Luftflotten mit leitenden Aufgaben betraut. Auch in der Luftwaffe ist für das Erreichen des Generalsranges ein Generalsexamen Pflicht.
Reichspolizei
Die Reichspolizei und der Reichsdienst für Innere Sicherheit kennen, wie alle Teilstreitkräfte, fünf Generalsdienstgrade:
- Brigadegeneral der Polizei
- Generalmajor der Polizei
- Generalleutnant der Polizei
- General der Polizei
- Generaloberst der Polizei
Generale der Polizei besetzen leitende Positionen des Polizeidienstes und im Oberkommando der Reichspolizei. Bis zur Strukturreform der Polizei waren diese Ränge auch für die Landespolizeien gültig.
Landespolizeien
Die einheitliche Dienstgradgruppe der Generale wurde 2011 in der Strukturreform der Länderpolizeien aufgelöst. An die Stelle der Polizeigeneräle traten in den Landespolizeien fünf neue Dienstgrade:
- Leitdender Polizeidirektor
- Landespolizeidirektor
- Polizeivizepräsident
- Polizeipräsident
- Leitender Polizeipräsident
Die Dienstgradgruppe der Direktoren und Präsidenten entspricht dabei den Rängen vom Brigadegeneral bis zum Generaloberst und kann somit als Nachfolger der Polizeigeneräle gesehen werden.