Eidesleistung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Die Eidesleistung ist der offizielle Eintritt in dne Militärdienst des Kaiserreichs Dreibürgen. Der Eid wird üblicherweise im Rekrutierungsbüro geleistet und verpflichtet den Soldaten auf Treue zu Kaiser und Vaterland.
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Die Eidesleistung ist der offizielle Eintritt in den Militärdienst des Kaiserreichs Dreibürgen. Der Eid wird üblicherweise im Rekrutierungsbüro geleistet und verpflichtet den Soldaten auf Treue zu Kaiser und Vaterland.
  
 
==Der Eid==
 
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Der Eid ist die Treueversicherung des Soldaten an Kaiser und Reich. Er verpflichtet die Soldaten den Offizieren des Reiches zu folgen und dem Reich die treue zu halten. Ein Eidbruch gilt in Soldatenkreisen als größtmöglicher Verrat.
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Der Eid ist die Treueversicherung des Soldaten an Kaiser und Reich. Er verpflichtet die Soldaten den Offizieren des Reiches zu folgen und dem Reich die treue zu halten. Ein Eidbruch gilt in Soldatenkreisen als größtmöglicher Verrat. Eidbruch ist allerdings kein Verbrechen nach der [[Wehrstrafordnung]] obwohl der Eid teilweise Deckungsgleich mit weiteren Bestimmungen der Wehrstrafordnung und der [[Wehrverordnung]] ist.

Aktuelle Version vom 7. April 2012, 00:00 Uhr

Die Eidesleistung ist der offizielle Eintritt in den Militärdienst des Kaiserreichs Dreibürgen. Der Eid wird üblicherweise im Rekrutierungsbüro geleistet und verpflichtet den Soldaten auf Treue zu Kaiser und Vaterland.

Der Eid

"Ich, [Name], schwöre hiermit dem Kaiserreich Dreibürgen die ewige Treue, gelobe feierlich unter Einsatz meines Lebens die Einigkeit des Reiches auf ewig zu bewahren und meinen Vorgesetzten treu bis in den Tod zu folgen."

Bedeutung

Der Eid ist die Treueversicherung des Soldaten an Kaiser und Reich. Er verpflichtet die Soldaten den Offizieren des Reiches zu folgen und dem Reich die treue zu halten. Ein Eidbruch gilt in Soldatenkreisen als größtmöglicher Verrat. Eidbruch ist allerdings kein Verbrechen nach der Wehrstrafordnung obwohl der Eid teilweise Deckungsgleich mit weiteren Bestimmungen der Wehrstrafordnung und der Wehrverordnung ist.