Großadmiral: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. September 2012, 20:38 Uhr
| Großadmiral |
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| Schulterklappe Marine |
Der Großadmiral ist der höchste Marschall der kaiserlichen Kriegsmarine. Er zählt zu der Gruppe der Flaggoffiziere. Er entspricht dem Generalfeldmarschall des Heeres und dem Generalluftmarschall der Luftwaffe. Der Großadmiral ist der höchste Dienstgrad, den ein Offizier der Marine erreichen kann.
Geschichte
Den Rang eines Großadmirals gibt es seit 1899. Der Großadmiral ersetzte den Flottenmarschall als höchsten Marinedienstgrad. Erster Träger war seine Majestät, Dreibürgener Kaiser.
Wilhelm vom Tirpiz wurde als erstem auf Grund seiner Leistungen der Rang aber nicht das Patent eines Großadmirals verliehen, weshalb ihm das führen des Großadmiralstabs verwehrt blieb.
Der Großadmiral führte seine Kommandoflagge am Großmast seines Flaggschiffes.
Dreibürgische Streitkräfte
Anrede
Die Anrede eines Großadmirals der dreibürgischen Streitkräfte lautet "Herr Großadmiral" oder "Frau Großadmiral".
Aufgaben und Stellungen
Ein Großadmiral ist zu meist auch der Oberbefehlshaber der Marine. Seltener sind Großadmirale auch Oberkommandierender von Flottenverbänden. Um den Rang eines Großadmirals zu erreichen muss man außergewöhnliche oder herausragende Leistungen als Flottenmarschall vollbracht haben.
Der Rang eines Großadmirals wurde bisher nur sehr selten vergeben.
Laut der Salutordnung der kaiserlichen Streitkräfte stehen dem Großadmiral 19 Schuss Salut zu.
Bekannte Großadmirale
Prominente oder bekannte Großadmirale sind:
- Seine Majestät, der Dreibürgener Kaiser Friedrich-Alexander I.
| Niedrigerer Dienstgrad Flottenmarschall |
Dienstgrad Großadmiral |
Höherer Dienstgrad Reichsmarschall | |
| Einordnung: Mannschaften – Unteroffiziere – Offiziersanwärter – Deckoffiziere & Fachoffiziere - Bordoffiziere – Stabsoffiziere – Admirale - Marschallsränge Alle Dienstgrade auf einen Blick: Dienstgrade der Marine | |||