Oberkommando des Heeres: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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== Generalstabschef des Heeres ==
 
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Der Chef des Generalstabes führt im Auftrag des Oberbefehlshaber des Heeres den Generalstab des Heeres. Der Generalstab des Heeres ist das Führungsorgan der Landstreitkräfte und vor allem mit der Planung von Einsätzen und Manövern sowie dem Ausarbeiten von entsprechenden Einsatzbefehlen betraut. Der Chef des Generalstabes ist außerdem der Stellvertreter des Oberbefehlshabers und in der Regel sein engster Mitarbeiter. Er hat üblicherweise den Rang eines [[Generalleutnant|Generalleutnants]] oder Generals inne. Der aktuelle Generalstabschef des Heeres ist [[Dr. Eduard Junker|Generalleutnant Eduard Junker]]. In Abwesenheit des Oberkommandierenden des Heeres übernimmt der Generalstabschef des Heeres die Aufgaben des Oberkommandierenden, sofern kein stellvertretender Oberkommandierender benannt wurde.
Der Chef des Generalstabes führt im Auftrag des Oberbefehlshaber des Heeres den Generalstab des Heeres. Der Generalstab des Heeres ist das Führungsorgan der Landstreitkräfte und vor allem mit der Planung von Einsätzen und Manövern sowie dem Ausarbeiten von entsprechenden Einsatzbefehlen betraut. Der Chef des Generalstabes ist außerdem der Stellvertreter des Oberbefehlshabers und in der Regel sein engster Mitarbeiter. Er hat üblicherweise den Rang eines [[Generalleutnant|Generalleutnants]] oder Generals inne. Der aktuelle Generalstabschef des Heeres ist [[Dr. Eduard Junker|Generalleutnant Eduard Junker]].
 
  
 
== Generalquartiermeister ==
 
== Generalquartiermeister ==
Der Generalquartiermeister ist für die Einsatzbereitschaft des Heeres verantwortlich. In seinen Aufgabenbereich fällt der Ersatz und die Neubeschaffung von Material und die Organisation der Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem RFS. Außerdem ist der Generalquartiermeister befugt jederzeit Truppenteile des Heeres zu inspizieren und auf ihre Einsatzbereitschaft zu überprüfen. Aktueller Generalquartiermeister ist [[Alexander IV. Wilhelm|Stabsoberst Alexander Wilhelm von Hardenberg]].
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Der Generalquartiermeister ist für die Einsatzbereitschaft des Heeres verantwortlich. In seinen Aufgabenbereich fällt der Ersatz und die Neubeschaffung von Material und die Organisation der Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem RFS. Außerdem ist der Generalquartiermeister befugt jederzeit Truppenteile des Heeres zu inspizieren und auf ihre Einsatzbereitschaft zu überprüfen. Aktueller Generalquartiermeister ist [[Stabsoberst]] [[Alexander IV. Wilhelm|Alexander Wilhelm von Hardenberg]].
  
 
== Chef des Heeresnachrichtenwesens ==
 
== Chef des Heeresnachrichtenwesens ==
Der Chef des Heeresnachrichtenwesens hat in erster Linie die Aufgabe, die Kommunikation des OKH mit den Heereseinheiten und dem RFS zu gewährleisten. Außerdem ist er der Generalinspekteur der [[Heeresnachrichtentruppen]].
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Der Chef des Heeresnachrichtenwesens hat in erster Linie die Aufgabe, die Kommunikation des OKH mit den Heereseinheiten und dem RFS zu gewährleisten. Außerdem ist er der Generalinspekteur der [[Heeresnachrichtentruppen]]. Sein Aufgabenbereich umfasst somit ein breites Spektrum von Kommunikation bis Spionage.
  
 
== Oberster Richter am Reichskriegsgericht ==
 
== Oberster Richter am Reichskriegsgericht ==
Das Kriegsgericht des Heeres ist nach dem Reichsmarschall und dem Obersten Reichskriegsgericht die dritthöchste Instanz der Militärjustiz. Das Kriegsgericht tritt zusammen, wenn ein Strafprozess gegen einen Angehörigen des Heeres unterhalb der Generalsränge zu führen ist. Aktueller Oberster Richter am Reichskriegsgericht ist [[Friedrich von Heydenstein|Stabsoberst Friedrich von Heydenstein]].
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Das Kriegsgericht des Heeres ist nach dem Reichsmarschall und dem Obersten Reichskriegsgericht die dritthöchste Instanz der Militärjustiz. Das Kriegsgericht tritt zusammen, wenn ein Strafprozess gegen einen Angehörigen des Heeres unterhalb der Generalsränge zu führen ist. Es verfügt über einen festen Stab ausgebildeter Juristen und Fachleute in militärischen Fragen und wird vom obersten Richter am Reichskriegsgericht des Heeres geleitet. Aktueller Oberster Richter am Reichskriegsgericht des Heeres ist [[Friedrich von Heydenstein|Stabsoberst Friedrich von Heydenstein]].

Version vom 21. Mai 2012, 17:12 Uhr

Das Oberkommando des Heeres führt alle dem Heer unterstellten Einheiten nach Maßgabe des RFS. Das OKH wird vom Oberbefehlshaber des Heeres im Rang eines Generaloberst oder höher geführt. Der aktuelle Oberkommandierende des Heeres ist General der Infanterie Roland von Berg.

Aufgaben

Das Oberkommando des Heeres verwaltet alle Belange des Heeres. Seine Aufgaben reichen von der Führung der Truppen bis zur Organisation der Militärgerichtsbarkeit. Grundsätzlich lassen sich die Aufgaben des Oberkommandos des Heers in zwei Bereiche aufgliedern. Einerseits ist es für die Organisation aller rückwärtigen Dienste zuständig, sofern diese nicht von den Untergliederungen selbst übernommen werden. Dazu gehören die zentrale Materialbeschaffung und die Organisation des Militärgerichts. Darüber hinaus ist das OKH auch für die Führung und die Organisation des Heeres verantwortlich. Es teilt Truppenteile bestimmten Einsatzgebieten zu und erfüllt die Vorgaben des Reichsführungsstabes.

Organisation

Die zentrale Institution des OKH ist der Stab des Oberkommandierenden des Heeres. Er ist die leitende Instanz des OKH und umfasst neben dem Oberkommandierenden des Heeres den Chef des Generalstabes des Heeres, den Generalquartiermeister, den Chef des Heeresnachrichtenwesens und den Obersten Richter beim Kriegsgericht des Heeres.

Oberkommandierender des Heeres

Der Oberbefehlshaber des Heeres führt das OKH. Er steht im ständigen Kontakt mit dem RFS und ist verantwortlich dafür, dass die Befehle und Anordnungen des Reichsmarschalls ordnungsgemäß ausgeführt werden. Der Oberbefehlshaber des Heeres ist üblicherweise ein Generaloberst oder Marschall.

Bisherige Oberkommandierende des Heeres

Offiziere des OKH

Offiziere des OKH sind Generale und Stabsoffiziere, die beim Generalstab des Heeres Dienst tun. Sie leiten einen der folgenden Fachbereiche, wobei sie dem Generalstabschef OKH direkt unterstehen. Dieser gehört zwar auch zu der Gruppe der Offiziere des OKH, untersteht jedoch dem Oberkommandierenden des Heeres direkt.

Generalstabschef des Heeres

Der Chef des Generalstabes führt im Auftrag des Oberbefehlshaber des Heeres den Generalstab des Heeres. Der Generalstab des Heeres ist das Führungsorgan der Landstreitkräfte und vor allem mit der Planung von Einsätzen und Manövern sowie dem Ausarbeiten von entsprechenden Einsatzbefehlen betraut. Der Chef des Generalstabes ist außerdem der Stellvertreter des Oberbefehlshabers und in der Regel sein engster Mitarbeiter. Er hat üblicherweise den Rang eines Generalleutnants oder Generals inne. Der aktuelle Generalstabschef des Heeres ist Generalleutnant Eduard Junker. In Abwesenheit des Oberkommandierenden des Heeres übernimmt der Generalstabschef des Heeres die Aufgaben des Oberkommandierenden, sofern kein stellvertretender Oberkommandierender benannt wurde.

Generalquartiermeister

Der Generalquartiermeister ist für die Einsatzbereitschaft des Heeres verantwortlich. In seinen Aufgabenbereich fällt der Ersatz und die Neubeschaffung von Material und die Organisation der Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem RFS. Außerdem ist der Generalquartiermeister befugt jederzeit Truppenteile des Heeres zu inspizieren und auf ihre Einsatzbereitschaft zu überprüfen. Aktueller Generalquartiermeister ist Stabsoberst Alexander Wilhelm von Hardenberg.

Chef des Heeresnachrichtenwesens

Der Chef des Heeresnachrichtenwesens hat in erster Linie die Aufgabe, die Kommunikation des OKH mit den Heereseinheiten und dem RFS zu gewährleisten. Außerdem ist er der Generalinspekteur der Heeresnachrichtentruppen. Sein Aufgabenbereich umfasst somit ein breites Spektrum von Kommunikation bis Spionage.

Oberster Richter am Reichskriegsgericht

Das Kriegsgericht des Heeres ist nach dem Reichsmarschall und dem Obersten Reichskriegsgericht die dritthöchste Instanz der Militärjustiz. Das Kriegsgericht tritt zusammen, wenn ein Strafprozess gegen einen Angehörigen des Heeres unterhalb der Generalsränge zu führen ist. Es verfügt über einen festen Stab ausgebildeter Juristen und Fachleute in militärischen Fragen und wird vom obersten Richter am Reichskriegsgericht des Heeres geleitet. Aktueller Oberster Richter am Reichskriegsgericht des Heeres ist Stabsoberst Friedrich von Heydenstein.