Großadmiral: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Version vom 9. Januar 2020, 21:40 Uhr

Großadmiral
SK MA Großadmiral.png
Schulterklappe
Marine

Der Großadmiral ist der höchste Marschall der kaiserlichen Kriegsmarine. Er zählt zu der Gruppe der Flaggoffiziere. Er entspricht dem Generalfeldmarschall des Heeres und dem Generalluftmarschall der Luftwaffe. Der Großadmiral ist der höchste Dienstgrad, den ein Offizier der Marine erreichen kann.

Geschichte

Den Rang des Großadmirals gibt es seit 1899. Er ersetzte den Flottenmarschall als höchsten Marinedienstgrad. Erster Träger war Seine Majestät, der Dreibürgener Kaiser.

Wilhelm vom Tirpiz wurde als Erstem aufgrund seiner Leistungen der Rang, aber nicht das Patent eines Großadmirals verliehen, weshalb ihm das führen des Großadmiralstabs verwehrt blieb.

Der Großadmiral führte seine Kommandoflagge am Großmast seines Flaggschiffes.

Dreibürgische Streitkräfte

Anrede

Die Anrede eines Großadmirals der dreibürgischen Streitkräfte lautet "Herr Großadmiral" oder "Frau Großadmiral".

Aufgaben und Stellungen

Ein Großadmiral ist zumeist der Oberbefehlshaber der Marine. Seltener sind Großadmirale auch Oberkommandierende von Flottenverbänden. Um den Rang eines Großadmirals zu erreichen muss man außergewöhnliche oder herausragende Leistungen als Flottenmarschall vollbracht haben.

Der Rang des Großadmirals wurde bisher nur sehr selten vergeben.

Laut der Salutordnung der kaiserlichen Streitkräfte stehen dem Großadmiral 19 Schuss Salut zu.


Bekannte Großadmirale

Prominente oder bekannte Großadmirale sind: