Oberkommando des Heeres: Unterschied zwischen den Versionen
K |
|||
| Zeile 7: | Zeile 7: | ||
| '''Oberbefehlshaber:'''<br><small> Chef des OKH</small> || [[Roland von Berg]]<br><small> Generaloberst</small> | | '''Oberbefehlshaber:'''<br><small> Chef des OKH</small> || [[Roland von Berg]]<br><small> Generaloberst</small> | ||
|- | |- | ||
| − | | '''Stabschef:'''<br><small> Chef des Generalstabs</small> || [[Eduard Junker]]<br><small> | + | | '''Stabschef:'''<br><small> Chef des Generalstabs</small> || [[Eduard Junker]]<br><small> Generalleutnant</small> |
|- | |- | ||
| − | | '''Inspekteur:'''<br><small> Generalquartiermeister</small> || [[Alexander Wilhelm von Hardenberg]]<br><small> | + | | '''Inspekteur:'''<br><small> Generalquartiermeister</small> || [[Alexander Wilhelm von Hardenberg]]<br><small> Brigadegeneral</small> |
|- | |- | ||
| '''Hauptquartier:''' || Greifenburg | | '''Hauptquartier:''' || Greifenburg | ||
Version vom 9. September 2013, 23:48 Uhr
| Oberbefehlshaber: Chef des OKH |
Roland von Berg Generaloberst |
| Stabschef: Chef des Generalstabs |
Eduard Junker Generalleutnant |
| Inspekteur: Generalquartiermeister |
Alexander Wilhelm von Hardenberg Brigadegeneral |
| Hauptquartier: | Greifenburg |
Das Oberkommando des Heeres führt alle dem Heer unterstellten Einheiten nach Maßgabe des Reichsführungsstabes. Das OKH wird üblicherweise vom Oberbefehlshaber des Heeres im Rang eines Generaloberst oder höher geführt. Der aktuelle Oberkommandierende des Heeres ist General der Infanterie Roland von Berg.
Aufgaben
Das Oberkommando des Heeres verwaltet alle Belange des Heeres. Seine Aufgaben reichen von der Führung der Truppen bis zur Organisation der Militärgerichtsbarkeit. Grundsätzlich lassen sich die Aufgaben des Oberkommandos des Heers in zwei Bereiche aufgliedern. Einerseits ist es für die Organisation aller rückwärtigen Dienste zuständig, sofern diese nicht von den Untergliederungen selbst übernommen werden. Dazu gehören die zentrale Materialbeschaffung und die Organisation des Militärgerichts. Darüber hinaus ist das Oberkommando des Heeres auch für die Führung und die Organisation des Heeres verantwortlich. Es teilt Truppenteile bestimmten Einsatzgebieten zu und erfüllt die Vorgaben des Reichsführungsstabes.
Oberkommandierender des Heeres
Der Oberbefehlshaber des Heeres führt das OKH. Er steht im ständigen Kontakt mit dem RFS und ist verantwortlich dafür, dass die Befehle und Anordnungen des Reichsmarschalls ordnungsgemäß ausgeführt werden. Der Oberbefehlshaber des Heeres ist üblicherweise ein Generaloberst oder Marschall.
Stellvertretender Oberkommandierender des Heeres
Dem Oberkommandierenden des Heeres kann ein stellvertretender Oberkommandierender zur Seite gestellt werden. Dieser hat vor allem die Aufgabe den Oberkommandierenden zu entlasten und die Verwaltungaufgaben des Oberkommandos wahrzunehmen, sollte der Oberkommandierende ein Kommando wahrnehmen.
Bisherige Oberkommandierende des Heeres
- Generalfeldmarschall Hermann von Weltling (1994-2006)
- Generalfeldmarschall Ludwig Cossfeld (2006-2008)
- Feldmarschallleutnant Benno von Berghammer (2008-2011)
- General der Infanterie Alfred von Weichsel (2011)
- General der Infanterie Roland von Berg (seit 2011)
Generalstab des Heeres
Die zentrale Institution des OKH ist der Generalstab des Heeres. Er ist die leitende Instanz des OKH und umfasst neben dem Oberkommandierenden des Heeres den Chef des Generalstabes des Heeres, den Generalquartiermeister, den Chef des Heeresnachrichtenwesens und den Obersten Richter beim Kriegsgericht des Heeres. Angehörige des Generalstabs des Heeres sind Generale und Stabsoffiziere, die beim Generalstab des Heeres Dienst tun. Sie leiten einen der folgenden Fachbereiche, wobei sie dem Generalstabschef OKH direkt unterstehen. Dieser gehört ebenfalls zu der Gruppe der Offiziere des Generalstabs des Heeres, untersteht jedoch dem Oberkommandierenden des Heeres direkt.
Generalstabschef des Heeres
Der Chef des Generalstabes führt im Auftrag des Oberbefehlshaber des Heeres den Generalstab des Heeres. Der Generalstab des Heeres ist das Führungsorgan der Landstreitkräfte und vor allem mit der Planung von Einsätzen und Manövern sowie dem Ausarbeiten von entsprechenden Einsatzbefehlen betraut. Der Chef des Generalstabes ist außerdem der Stellvertreter des Oberbefehlshabers und in der Regel sein engster Mitarbeiter. Er hat üblicherweise den Rang eines Generalleutnants oder Generals inne. Der aktuelle Generalstabschef des Heeres ist Generalleutnant Eduard Junker. In Abwesenheit des Oberkommandierenden des Heeres übernimmt der Generalstabschef des Heeres die Aufgaben des Oberkommandierenden, sofern kein stellvertretender Oberkommandierender benannt wurde.
Adjutant des Oberkommandierenden des Heeres
Der Adjutant des Oberkommandierenden des Heeres leitet das Büro des Oberkommandierenden des Heeres und assistiert dem Oberkommandierenden. Der Adjutant des Oberkommandierenden des Heeres ist zumeist ein Stabsoffizier im Range eines Oberst oder höher. Der aktuelle Adjutant ist Oberst Karl Seitenscheid.
Generalquartiermeister
Der Generalquartiermeister ist für die Einsatzbereitschaft des Heeres verantwortlich. In seinen Aufgabenbereich fällt der Ersatz und die Neubeschaffung von Material und die Organisation der Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Reichsführungsstab. Außerdem ist der Generalquartiermeister befugt jederzeit Truppenteile des Heeres zu inspizieren und auf ihre Einsatzbereitschaft zu überprüfen. Aktueller Generalquartiermeister ist Stabsquartiermeister Alexander Wilhelm von Hardenberg.
Chef des Heeresnachrichtenwesens
Der Chef des Heeresnachrichtenwesens hat in erster Linie die Aufgabe, die Kommunikation des OKH mit den Heereseinheiten und dem RFS zu gewährleisten. Außerdem ist er der Generalinspekteur der Heeresnachrichtentruppen. Sein Aufgabenbereich umfasst somit ein breites Spektrum von Kommunikation bis Spionage.
Oberster Richter am Reichskriegsgericht
Das Kriegsgericht des Heeres ist nach dem Reichsmarschall und dem Obersten Reichskriegsgericht die dritthöchste Instanz der Militärjustiz. Das Kriegsgericht tritt zusammen, wenn ein Strafprozess gegen einen Angehörigen des Heeres unterhalb der Generalsränge zu führen ist. Es verfügt über einen festen Stab ausgebildeter Juristen und Fachleute in militärischen Fragen und wird vom obersten Richter am Reichskriegsgericht des Heeres geleitet. Aktueller Oberster Richter am Reichskriegsgericht des Heeres ist Stabsoberst Friedrich von Heydenstein.