Wasserschutzpolizei

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Die Wasserschutzpolizei (auch "WSP" bzw. "WaPo" oder "WaSchPo") ist eine Polizeibehörde der Landespolizeien, welche speziell für die Einhaltung von See- und Binnenschifffahrtsvorschriften, Gefahrenabwehr im Bereich Schifffahrt, Umweltschutz und, je nach Land, grenzpolizeiliche Maßnahmen zuständig ist.


Aufgaben

Neben den normalen Polizeivollzugsaufgaben hat die Wasserschutzpolizei auf den Reichs- und Landeswasserstraßen bzw. in den Häfen die schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben wahrzunehmen.

Zu den schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben gehören:

  • Erkennen von Gefahren für den Schiffsverkehr und Treffen von unaufschiebbaren Maßnahmen zu ihrer Abwehr.
  • Einhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs dienenden Vorschriften, z.B. das Verhalten im Verkehr, die Ausrüstung, die Besatzung und die Bemannung, den Betrieb und die Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge und schwimmenden Anlagen.
  • Überprüfung der Schiffspapiere und Befähigungsnachweise der Schiffsführer, Mannschaften, Floßführer, Fährführer und Lotsen auf den Wasserfahrzeugen.
  • Bei der Abfertigung einkommender Schiffe in den Seehäfen fungiert die Wasserschutzpolizei auch als Vertreterin der Ausländerbehörde. So werden z. B. für fremdländische Seeleute, die der Visumspflicht unterliegen, örtlich und zeitlich begrenzte Visa ausgestellt, die sogenannten Landgangsausweise.
  • Von zunehmender Bedeutung ist auch die Funktion der Wasserschutzpolizei als Exekutivorgan der Umweltbehörden. Dazu unterhalten die einzelnen Wasserschutzpolizeien meist eigene speziell ausgebildete Abteilungen (Gruppen), die insbesondere technisch geschult werden und oft aus technischen Seeberufen (z. B. Maschinisten) rekrutiert werden.


Örtliche Zuständigkeit

Alle Landespolizeien unterhalten eine Wasserschutzpolizei. Die örtliche Zuständigkeit begrenzt sich in der Regel auf die schiffbaren Wasserstraßen sowie die angrenzenden Ufer-, Schleusen und Hafenanlagen. Der Aufgabenbereich der Wasserschutzpolizei der dreibürgischen Küstenländer beinhaltet darüber hinaus regelmäßig das dreibürgische Küstenmeer bis zur 12-Seemeilen-Grenze. Außerhalb dieses Bereichs ist die Küstenwache des Reiches, bestehend aus Reichspolizei, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Reiches und Zoll für wasserschutzpolizeiliche Maßnahmen örtlich zuständig.

Eine Besonderheit ist der Bereich des Kondominiums Cranach-Rem, in dem auf der Grünen Daube (Kilometer 55,610 bis 61,290 sowie Kilometer 163,640 bis 177,160) und deren Uferanlagen sowohl die cranacher Wasserschutzpolizei, als auch ihr remer Pendant örtlich zuständig sind, wodurch die gemeinsame Herrschaftsausübung durch das Churfürstentum Cranach und das Königreich Rem über die gesamte Wasserfläche der Grünen Daube erfolgt.

Weitere Doppelzuständigkeiten von Reichsländern gibt es auf vielen Flüssen, hauptsächlich aber im Bereich der Ländergrenzen zum Großherzogtum Hohenburg-Lohe und dem Königreich Werthen auf der Rhone.