Landespolizeidirektion

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
Version vom 7. Januar 2017, 05:22 Uhr von Wilhelm August Hohenzollern (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Landespolizeidirektion oder Polizeidirektion (auch "LPD" oder "PD"; im Churfürstentum Cranach auch Oberpolizeidirektion (OPD)) ist in der Regel bei den Landespolizeien eine Mittelbehörde. Einer Polizeidirektionsbehörde unterstehen mehrere Polizeiinspektionen. Vorgesetzte Behörde ist das Polizeipräsidium oder eine vergleichbare Institution. Ist die Direktion die oberste Polizeibehörde, ist das Innenministerium des Reichslandes die vorgesetzte Behörde.

Der Direktionsleiter ist Polizeibeamter des höheren Dienstes mit der Dienststellung eines Leitenden Polizeidirektors.


Aufgaben

Den Polizeidirektionen können je nach Organisation verschiedene Aufgabenbereiche zufallen. Diese reichen von der Fachaufsicht der unterstellten Polizeibehörden bis hin zu fachspezifischen Aufgaben (z.B. deliktsorientierte Kriminalitätsbekämpfung).


Unterstellungsverhältnisse

Den PDs unterstellt sind die Polizeiinspektionen. Sofern keine Polizeiinspektionen eingerichtet sind, sind die Polizeireviere (Polizeikommissariate, Polizeiwachen, Polizeireviere, Polizeistationen bzw. Polizeiposten) direkt der Polizeidirektion unterstellt. In bestimmten Fällen oder Lagen, z. B. Einsatz von Fremdkräften oder bei Versammlungen bzw. Veranstaltungen, sind den PIs auch andere Organisationseinheiten unterstellt (Anordnungs- und Weisungsbefugnis).