Polizeiinspektion

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Eine Polizeiinspektion (auch "PI") ist eine untere Polizeibehörde bei den Landespolizeien. Einer Polizeiinspektion unterstehen mehrere Polizeidienststellen (Polizeikommissariate, Polizeiwachen, Polizeireviere, Polizeistationen bzw. Polizeiposten). Vorgesetzte Behörde ist das Polizeipräsidium oder Polizeidirektion.

Die Stärke einer PI beträgt meist zwischen 20 und 180 Mitarbeitern, kann aber auch weit höher sein. PI-Leiter ist in der Regel ein Beamter des höheren Dienstes, kann aber auch ein dienstälterer Beamter des gehobenen Dienstes sein.


Aufgaben

Die PI bei der Schutzpolizei erfüllt die klassische polizeiliche Arbeit. Die örtlich-sachliche Zuständigkeit für einen Schutzbereich ergibt sich nach der jeweiligen Polizeiorganisation. Zu den Aufgaben zählen u. a. der Wach- und Streifendienst, Ermittlungsgruppe, Erhebungsgruppe und Stab (mit Sachbereichen). Ein Teil des Personals arbeitet rund um die Uhr.

Darüber hinaus können auch Polizeiinspektionen mit speziellen Aufgaben existieren. Dazu gehören PI Fahndung (PIF), die Grenzpolizeiinspektion an Reichsgrenzen (GPI), die Verkehrspolizeiinspektion (VPI) und die Kriminalpolizeiinspektion (KPI).


Unterstellungsverhältnisse

Den PIs unterstellt sind die Polizeidienststellen (Polizeikommissariate, Polizeiwachen, Polizeireviere, Polizeistationen bzw. Polizeiposten). In bestimmten Fällen oder Lagen, z. B. Einsatz von Fremdkräften oder bei Versammlungen bzw. Veranstaltungen, sind den Polizeiinspektionen auch andere Organisationseinheiten unterstellt (Anordnungs- und Weisungsbefugnis).