Schutzpolizei

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Die Schutzpolizei (auch: „SchuPo“) ist eine Organisationseinheit bei der Landespolizei. Die Angehörigen der Schutzpolizei verrichten ihren Dienst meist in Polizeiuniform.

Die Schutzpolizeien sind im Reich unterschiedlich organisiert, da die Polizeiangelegenheiten grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen.


Geschichte

In den Ländern gab es im 19. Jahrhundert in der Regel die kommunalen Polizeien in großen Städten. Diese ordneten Polizisten in Städte, Gemeinden und Landkreise ab. 1820 wurde in Reichstal die Berufsbezeichnung Kriminalkommissar eingeführt, was die organisatorische Trennung zwischen der Schutz- und Kriminalpolizei zur Folge hatte.

Beamte der Schutzpolizei wurden bis in das 20. Jahrhundert als „Schutzmann“, von den 1920er bis in die 1950er Jahre auch häufig als „Schupo“ bezeichnet.


Aufgaben

Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb des zugewiesenen Schutzbereiches ist die Hauptaufgabe der Schutzpolizei. Diese ist hauptsächlich zu gewährleisten (Gefahrenabwehr). Die Aufgaben umfassen die Kriminalprävention, die Erfassung einer gesetzeswidrigen Handlung und die Ahndung von Ordnungsdelikten.

Die Kriminalpolizei führt die anschließende weitere Verfolgung und Sachbearbeitung der Straftaten fort.

Typische Aufgabenfelder der Schutzpolizei sind:

  • allgemeiner Streifendienst
  • Aufnahme und Bearbeitung von Strafanzeigen
  • Verkehrskontrollen und Verkehrsüberwachung, auch als Zivilstreife
  • Aufnahme von Verkehrsunfällen
  • Betreuung und Überwachung von Veranstaltungen
  • Fahndungen
  • Bewältigung polizeilicher Lagen durch Einsätze im Rahmen des Erstzugriffs


Der Schutzpolizei gehören unter anderem folgende Teile der Polizei an:

  • Verkehrspolizei
  • Kontaktbereichsbeamter