Reichsmarschall
| Reichsmarschall |
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| Schulterklappe |
Der Reichsmarschall ist der Kommandeur des Reichsführungsstabes. Er ist der höchste Militärangehörige des Kaiserreichs. Der Reichsmarschall ist kein Dienstgrad im herkömmlichen Sinne, da er nicht von regulären Offizieren erreicht werden kann, sondern einer der erblicher Titel in Personalunion mit dem König von Werthen ist.
Formales
Anrede
Die offizielle Anrede des Reichsmarschalls ist Königliche Majestät. Es gibt keine militärische Anrede für den Reichsmarschall, da er immer als König von Werthen angesprochen wird.
Abzeichen
Der Reichsmarschall verfügt über zwei Insignien seiner Kommandogewalt. Seine Schulterklappen werden von einem goldenen Adler, als Symbol für den Schutz des Reiches, geziert. Neben den Schulterklappen trägt er einen goldenen Marschallsstab. Dieser hebt sich deutlich von den blauen Marschallsstäben der regulären Marschällen ab.
Erbfolge
Der Reichsmarschall ist immer der amtierende König von Werthen. Der Kronprinz von Werthen wird schon in seiner Kindeheit auf die spätere Übername der Pflichten als Reichsmarschall vorbereitet und erhält in seiner Jugend alle Voraussetzungen um mit seinem 16. Lebensjahr in die Akademie der Streitkräfte einzutreten. Die Beförderungen zum Leutnant erhält der Kronprinz üblicherweise mit seinem 18. Geburtstag. Seine Karriere innerhalb der Streitkräfte verläuft üblicherweise schneller als die eines normalen Offiziers. Es ist keine Seltenheit, dass ein direkter Nachfahre des aktuellen Reichsmarschalls mit 30 bereits Brigadegeneral ist. Der Kronprinz soll während seiner Karriere möglichst nicht nur im Heer, sondern auch in der Luftwaffe und der Marine Erfahrungen sammeln. Üblicherweise übernimmt er in jungen Jahren auch für kurze Zeit die Position des Polizeiinspekteurs für Werthen. Mit dem Tod oder Amtsverzicht des Reichsmarschalls und Königs erhält der Kronprinz vom König persönlich oder aber von seinem nächsten Verwandten die Insignien des Reichsmarschalls im Beisein aller Bundesfürsten.
Aufgaben
Der Reichsmarschall hat den Auftrag das gesamte Reich zu schützen. Dazu hat er laut Verfassung den Oberbefehl über alle sicherheitsrelevanten Organisationen des Reiches. Er ist somit oberster Dienstherr des Heeres, der Marine, der Luftwaffe, der Reichspolizei und der Polizeien der Länder. Bis zu Strukturreform der Streitkräfte 2011 oblag ihm auch noch das Kommando der Feuerwehren und der Technischen Nothilfe des Reiches.