Benutzer Diskussion:HistoryBot
Prüfungsbogen
Dienstnummer: 188732 Name: Melnik, Taran
Aufgabe 1 (a) Nennen Sie die Aufgaben des Disziplinarvorgesetzten und skizzieren Sie, in wie weit ein Disziplinarvorgesetzter sich von einem Vorgesetzten ohne Disziplinargewalt hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten unterscheidet. Gehen Sie dabei auf die Situation im Heer ein. (4 P.)
Seine Hauptaufgabe liegt darin, die militärische Ordnung und Disziplin innerhalb seiner Einheit zu erhalten. Um dies zu erreichen, verfügt er über die Erlaubnis, bestimmte Strafen selbst zu verhängen und bis zum einem gewissen Grad auch selber Beförderungen auszusprechen. Diese Rechte und Pflichten hat ein Vorgesetzter ohne Disziplinargewalt nicht. Als Beispiel dient hier ein Kompanieführer und ein Zugführer. Der Kompanieführer kann seine Zugführer theoretisch nach eigenem Ermessen ernennen, während der Zugführer für die Ernennung der Gruppenführer die Zustimmung des Kompanieführers benötigt bzw. ihm dies durch seinen Kompanieführer zugestanden werden muss.
(b)Erwähnen Sie dabei die notwendigen Dienstvorschriften, die die Disziplinargewalt festschreiben.(2 P.)
Dies schreiben die Paragraphen 2, 3 und 4 der Felddisziplinarverordnung fest.
Aufgabe 2 Nennen Sie drei Mitglieder der Kompanieführung und beschreiben Sie die Aufgabenbereiche der genannten. (3 P.)
Kompanieführer: Kommandant einer Kompanie, sowie deren Disziplinarvorgesetzter, verantwortlich für die Disziplin der Einheit. Kompanieoffizier: Stellv. Kommandant einer Kompanie, verantwortlich für die Personalplanung und den Großteil der Verwaltung. Kompaniefeldwebel: Der Kompaniefeldwebel ist für den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Kompanie zuständig. Er teilt den Wachdienst ein und beaufsichtigt die Unteroffiziere und Mannschaften der Kompanie. Er kümmert sich auch um den Nachschub und die Versorgung. Auch ist er für die Überwachung der Ausbildung der Soldaten zuständig.
Aufgabe 3 (a) Nenne Sie die zwei Grundsätze der Gefechtsführung und erläutern Sie diese. (4 P.)
I. Im Gefecht sind alle Mittel zu nutzen die ihnen für die Erfüllung eines Auftrages an die Hand gegeben wurden. Die Unterstützung, wie z.B. Luftunterstützung wurde für sie speziell eingeplant und dafür vorgesehen, von ihnen genutzt zu werden. Sollte die Situation es erfordern, diese einzusetzen, wird sie auch eingesetzt. II. Die für ein Gefecht vorgegebenen Ziele sind solange zu verfolgen wie noch eine Aussicht besteht sie zu erreichen. Dies bedeutet, dass sie weiter ihren Auftrag verfolgen sollen, wie es ihnen möglich ist und die vorgegebenen Ziele zu erreichen, auch wenn es manchmal bedeutet, starke Verluste hinzunehmen
(b) Leiten Sie aus einem der Grundsätze eine Form der Gefechtsführung bzw. Eröffnung ab. (2 P.)
Als Form der Gefechtseröffnung möchte ich Grundsatz Nr.1 anwenden. Ein Gefecht kann durch schwere Artillerieschläge und Fliegerangriffe auf Feindstellungen eröffnet werden. Ersteres fand zu Beginn des 20. Jahrhunderts starke Verbreitung, um Feindstellungen zu vernichten oder deren Besatzungen zu demoralisieren.
Aufgabe 4 (a) Erläutern Sie die Vorteile, die ein Verteidiger in einem Gefecht hat! (3 P.)
Der Verteidiger kennt das Gelände besser und verfügt meistens über gut vorbereitete Stellungen. Was nicht immer gegeben ist, ist die zahlenmäßige Überlegenheit des Feindes.
(b) Ziehen Sie daraus den Schluss, welche Möglichkeiten ein Angreifer hat diese zu kontern (3 P.)
Der Angreifer kann durch einen Sturmangriff mit großer zahlenmäßiger Überlegenheit kontern, auch liegen ein Flanken- sowie Umgehungsangriff im Bereich des Möglichen. Als weitere Alternative kann der Angreifer versuchen, an dem schwächsten Punkt durchzubrechen und so ins feindliche Zentrum zu gelangen.
Aufgabe 5 Erklären Sie die Gründe, warum ein Offizier bei Fahnenflucht in Kriegszeiten mit der Todesstrafe rechnen muss! Beziehen Sie dabei auch das Selbstverständnis des Offizierskorps ein! (4 P.)
Der Offizier lässt seine Einheit ohne Führung zurück. Dies wirkt sich stark negativ auf Moral und Disziplin aus. Ein Offizier sollte nie die Fahnenflucht in Betracht ziehen. Er führt seine Männer an, entweder zum Erfolg, und wenn es nicht anders möglich ist, bis in den Tod. Der dreibürgische Offizier versteht sich als Speerspitze der Streitkräfte und als unermüdlicher Verteidiger des Reiches.
Aufgabe 6 Sie sind Kompanieführer eines Kompanie Panzergrenadiere. Einer Ihrer Unteroffiziere zieht sich im Gefecht mit seinem Trupp entgegen Ihrer klaren Befehle zurück. Während Sie den Unteroffizier vorläufig suspendieren und der Militärstaatsanwaltschaft übergeben wollen, setzt Ihr Bataillonskommandeur eine Disziplinarstrafe fest und degradiert den Unteroffizier zum Gefreiten. Darüber hinaus schickt er Ihn los um alleine eine dreibürgische Flagge von einem Gebäude im Niemandsland zwischen den Fronten einzuholen. Dieser überlebt die Mission entgegen aller Erwartungen. Nachdem die Einheit von der Front abgezogen wurde, nimmt der Militärstaatsanwalt die Ermittlungen in diesem Fall auf. Auf welche Delikte sollten Sie ihn hinweisen? Erläutern Sie bitte, welche Strafen für die jeweiligen Delikte in Frage kommen! (7 P.)
Der Soldat hat sich des Ungehorsams schuldig gemacht. Dafür kann er mit bis zu 18 Monaten Maßregelung in einer Strafeinheit verurteilt werden. Auch hat er sich unter Umständen §18(2) schuldig gemacht. Wird er dafür verurteilt kann er mit bis zu 6 Monaten Maßregelung in einer Strafeinheit bestraft. Unter Umständen könnte er unehrenhaft entlassen werden. Unter Umständen könnte er noch weiter zum Soldaten degradiert werden, obwohl er bereits degradiert wurde. Ebenso ist eine Beförderungssperre möglich. Nach entsprechendem Urteil können ihm Auszeichnungen und Ehrenzeichen aberkannt werden.
Der Bataillonskommandeur hat sich des Verstoßes gegen den §20 schuldig gemacht. Er hat seine Disziplinargewalt dazu missbraucht, einen Soldaten einen Auftrag zuzuteilen, bei dem der Tod des Gefreiten für eine sinnlose Sache billigend in Kauf genommen wurde, was gegen seine Verpflichtung zur Achtsamkeit gegenüber seinen Untergebenen verstößt. Er kann mit Maßregelung in einer Strafeinheit nicht unter drei Monaten oder einem Freiheitsentzug von nicht unter zehn Tagen bestraft werden. Auch ist zu prüfen, ob der Bataillonskommandeur gegen §21 der Wehrstrafordnung verstößt. Dies ist zu empfehlen, da durch diesen Auftrag bleibende psychische Schäden beim Gefreiten entstanden sein könnten. Wenn die Schuld bei diesem Paragraphen festgestellt wird, kann er mit 15 Tagen Maßregelung in einer Strafeinheit belangt werden. Wird eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, kann er mit einer Freiheitsstrafe belangt werden. Ohne Berücksichtigung der bisher genannten Strafmaße kann der Bataillonskommandeur ebenso wie der Gefreite mit unehrenhafter Entlassung, Degradierung, Beförderungssperre sowie der Aberkennung sämtlicher Auszeichnungen und Ehrenzeichen bestraft werden.
Aufgabe 7
Beschreiben Sie möglichst exakt die Lage der 7. Kompanie des Panzergrenadierbataillons 100 und beschreiben Sie einen Ansatz, wie diese sich lediglich mit Eigenmitteln und dem I. Zug der Fallschirmjäger aus dieser Situation retten kann. (8 P.)
Sollte Ihre Lösung das Aufhalten der feindlichen Panzergrenadiere auf der Bundesstraße 10 enthalten, erhalten Sie einen zusätzlichen Punkt, dies ist aber zum Erreichen der vollen Punktzahl nicht notwendig.
Bis auf einen Zug sind alle Einheiten der 7./100. an den Feind gebunden und bis auf den II. Zug/7. Komp. im Gefecht gegen Kompanien. Darum würde ich den V. Zug zur Unterstützung des II. Zuges einsetzen, da sich zwei Züge gegen einen einzelnen schneller durchsetzen können und dann wieder zur Verfügung stehen. Die freigewordenen Züge würde ich dann als Unterstützung zum III. Zug entsenden, da dieser Gefahr läuft, von zwei Kompanien des Feindes überannt zu werden. Den I. Zug/ 3. Komp. entsende ich zu den Zügen I. und IV./ 7. Komp. um diesen das Freikämpfen zu ermöglichen. Dazu würde ich dem V. Zug/ 3. Komp. befehlen, die Feindkompanie zu umgehen und wenn möglich in deren Rücken, ansonsten an den Flanken anzugreifen. Wenn diese drei Züge sich dann haben freikämpfen können, würden diese den Zügen V./7. , II./7. und III./7. zur Unterstützung schicken, damit auch diese sich freikämpfen können. Wenn dies gelungen ist, lasse ich die Züge auf die Höhe der ersten Position des IV. Zuges zurückfallen und danach ziehen sie sich aus dem Industriegebiet nach Westen zurück und geben sich Notfalls gegenseitig Unterstützungsfeuer. Während des Rückzugs würde ich das Hinterlassen vo so vielen Sprengfallen wie möglich, ohne das der geordnete Rückzug verzögert wird, befehlen, um dem Feind Bewegungsradius zu nehmen und sein Vorrücken dahingehend zu verlangsamen, das er Zeitaufwändig die Sprengfallen räumen lassen muss. Wenn sich meine Einheit als Letztes zurückziehen würde, würde ich, wenn möglich die Sprengung der Brücke nördlich der Bundesstraße 10, sowie die Sprengung der Brücke der Bundesstraßen 10 anordnen.
Viel Erfolg!