Oberkommando des Heeres

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Das Oberkommando des Heeres führt alle dem Heer unterstellten Einheiten nach Maßgabe des RFS. Das OKH wird vom Oberbefehlshaber des Heeres im Rang eines Generaloberst oder höher geführt.

Aufgaben

Das Oberkommando des Heeres verwaltet alle Belange des Heeres. Seine Aufgaben reichen von der Führung der Truppen bis zur Organisation der Militärgerichtsbarkeit. Grundsätzlich lassen sich die Aufgaben des Oberkommandos des Heers in zwei Bereiche aufgliedern. Einerseits ist es für die Organisation aller rückwärtigen Dienste zuständig, sofern diese nicht von den Untergliederungen selbst übernommen werden. Dazu gehören die zentrale Materialbeschaffung, die Organisation des Militärgerichts. Darüber hinaus ist das OKH auch für die Führung und die Organisation des Heeres verantwortlich. Es teilt Truppenteile bestimmten Einsatzgebieten zu und erfüllt die Vorgaben des Reichsführungsstabes.

Organisation

Die Hauptorganisation des OKH ist der Stab des Oberkommandierenden des Heeres. Er ist die leitende Instanz des OKH und umfasst neben dem Oberkommandierenden des Heeres den Chef des Generalstabes des Heeres, den Generalquartiermeister, den Chef des Heeresnachrichtenwesens und den Oberster Richter beim Kriegsgericht des Heeres.

Oberkommandierender des Heeres

Der Oberbefehlshaber des Heeres führt das OKH. Er steht im ständigen Kontakt mit dem RFS und ist verantwortlich dafür, dass die Befehle und Anordnungen des Reichsmarschalls ordnungsgemäß ausgeführt werden. Der Oberbefehlshaber des Heeres ist üblicherweise ein Generaloberst oder Marschall

Bisherige Oberkommandierende des Heeres