Polizeibüro

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Ein Polizeibüro (auch "PB") ist die unterste Polizeibehörde bei den Landespolizeien. Vorgesetzte Behörde ist die zuständige Polizeidienststelle der unterstellten Polizeiinspektion.

Die Stärke eines PB beträgt meist nicht mehr als zehn Mitarbeiter, kann aber auch höher sein. PB-Leiter ist in der Regel ein Beamter des gehobenen Dienstes, kann aber auch ein dienstälterer Beamter des mittleren Dienstes sein.


Aufgaben

Das PB bei der Schutzpolizei erfüllt die klassische polizeiliche Arbeit. Die örtlich-sachliche Zuständigkeit für einen Schutzbereich ergibt sich nach der jeweiligen Polizeiorganisation. Zu den Aufgaben zählt u. a. der Wach- und Streifendienst.

Polizeibüros können auch nur temporär besetzt sein, was aber nicht die Regel ist. Sie können durch die Polizeiinspektionen mit speziellen Aufgaben (z.B. bei Veranstaltungen auf dem Messegelände Reichstal) betraut werden. Dort kommen die im dortigen PB eingesetzten Polizisten z.B. als Informationsbeamte zum Einsatz oder nehmen Strafanzeigen bei Diebstählen auf.


Unterstellungsverhältnisse

Den PBs unterstehen keine anderen Dienststellen.