Landespolizeidirektion
Version vom 20. Dezember 2016, 01:11 Uhr von Wilhelm August Hohenzollern (Diskussion | Beiträge)
Die Landespolizeidirektion oder Polizeidirektion (auch "LPD" oder "PD") ist in der Regel bei den Landespolizeien eine Mittelbehörde. Einer Polizeidirektionsbehörde unterstehen mehrere Polizeiinspektionen, Polizeireviere, Polizeiabschnitte und andere Untergliederungen. Vorgesetzte Behörde ist das Polizeipräsidium oder eine vergleichbare Institution. Ist die Direktion die oberste Polizeibehörde, ist das Innenministerium des Reichslandes die vorgesetzte Behörde.
Der Direktionsleiter ist Polizeibeamter des höheren Dienstes mit der Dienststellung eines Leitenden Polizeidirektors.