Reichsführungsstab

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Der Reichsführungsstab ist das höchste Kommandogremium der Sicherheitsorgane des Kaiserreichs Dreibürgen. Dem Reichsführungsstab unterstehen gemäß Verfassung alle Sicherheitsorgane des Reiches. Innerhalb der Strukturreform der Streitkräfte 2011 wurden einzelne Abteilungen aus dem Reichsführungsstab, wie der Reichszivilschutz ausgegliedert. Dem Reichsführungsstab unterstehen aber weiterhin die drei Teilstreitkräfte Heer, Marine und Luftwaffe, die Reichspolizei und die Polizeikräfte der Länder, sowie der Reichsdienst für Innere Sicherheit. Dem Reichsführungsstab steht der Reichsmarschall vor, der Dienstherr aller Soldaten und Beamten in den Untergliederungen der dreibürgischen Sicherheitskräfte ist.

Aufgaben

Der Reichsführungsstab hat den Auftrag das Kaiserreich Dreibürgen zu schützen und alle Gefahr von ihm abzuwenden. Darüber hinaus hat er die Aufgabe die Verteidigungsfähigkeit des Reiches aufrecht zu halten. Er handelt im Auftrag des Kaisers und führt seine Aufträge im Sinne der Verteidigung des Reiches aus.

Führung

Reichsmarschall

Der Chef des Reichsführungsstabes ist der Reichsmarschall. Dies ist immer der König von Werthen. Er trifft die Entscheidungen über die strategische Ausrichtung des Reiches und übernimmt die Aufgaben, die Streitkräfte zu repräsentieren und als oberster Dienstherr zu leiten.

Generalstabschef

Der Generalstabschef des Reichsführungsstabes ist der höchste Offizier im RFS hinter dem Reichsmarschall und erledigt das Tagesgeschäft. Im Fall, dass der Reichsmarschall verhindert ist, übernimmt er die Aufgaben des Reichsmarschalls.

Generalstabschefs des Reichsführungsstabes seit 2007: