Generalfeldmarschall
| Generalfeldmarschall |
|---|
| Schulterklappe Heer |
Der Generalfeldmarschall ist der höchste Dienstgrad des dreibürgischen Heeres. Er steht über dem Feldmarschall. Der Dienstgrad entstand aus dem Rang des Feldmarschalls im 19. Jahrhundert. So ernannte der Reichsmarschall und Großherzog von Werthen nach der Reichsgründung insgesamt 4 Feldmarschälle der Einzelstaaten für ihre Leistungen um die Reichseinigung zu Generalfeldmarschällen. Danach wurde dieser Dienstgrad bis zum Tod aller vier nicht mehr vergeben. Erst 1913 wurden wieder Generalfeldmarschälle nach dem Dreibürgisch-Remischen Krieg ernannt. Insgesamt ernannte das Reich in seiner Geschichte nur 22 Generalfeldmarschälle, alle im Krieg.
Dreibürgisches Heer
Anrede
Die Anrede eines Generalfeldmarschalls der dreibürgischen Streitkräfte ist Herr Generalfeldmarschall oder Frau Generalfeldmarschall.
Verwendung und Beförderung
Generalfeldmarschälle werden nur in den höchsten Kommandopositionen des Heeres und der Streitkräfte eingesetzt. So kann der Oberkommandierender des Heeres oder Generalstabschef des Reichsführungsstabes den Dienstgrad eines Generalfeldmarschalls inne haben. Die Beförderung zum Generalfeldmarschall ist nur für Leistungen im Kriegszustand möglich und erfordert schlacht- oder kriegsentscheidende Leistungen im Generals- oder Marschallsrang.
Träger den Dienstgrades
In der Geschichte des Reiches seit Gründung des neuen Reiches gab es nur 22 Generalfeldmarschälle. Von diesen sind einige hier aufgelistet. In Klammern ist das Datum der Beförderung vermerkt.
- Leopold von Klingen (1874)
- Heinrich von Weltling (1989)
- Hermann von Cossfeld (2005)
| Niedrigerer Dienstgrad Feldmarschallleutnant |
Dienstgrad Feldmarschall |
Höherer Dienstgrad Generafeldmarschall | |
| Einordnung: Mannschaften – Unteroffiziere – Offiziersanwärter – Feldwebelleutnante & Fachoffiziere - Truppenoffiziere – Stabsoffiziere – Generale - Marschallsränge Alle Dienstgrade auf einen Blick: Dienstgrade des Heeres | |||