Reichsdienst für Innere Sicherheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Juli 2017, 12:26 Uhr
| Führung | |
| Behördenleiter: | Konrad Seidensticker General der Polizei |
| Stv. Behördenleiter: | Ludger von Kroenen Generalleutnant der Polizei |
| Organisation | |
| Aufsichtsbehörde: | Reichsführungsstab |
| Hauptsitz: | Reichstal |
| Bedienstete: | mindestens 30.000 (Schätzung, genaue Angaben geheim) |
Der Reichsdienst für Innere Sicherheit (RDIS) ist der Inlandsgeheimdienst des Kaiserreiches Dreibürgen und direkt dem Reichsführungsstab (RFS) unterstellt.
Die wichtigten Aufgaben des RDIS sind die Überwachung von verfassungs- und reichsfeindlichen Bestrebungen im Inland, geheimdienstliche Ermittlungen gegen Gruppierungen die Straftaten in gehobenem Maße planen, sowie die gezielte Überwachung anderer Sicherheitsorgane im Auftrag des RFS. Der RDIS kann bei seiner Arbeit auf ein großzügiges Budget zurückgreifen, wenngleich zusätzliche Finanzierungen durch Unternehmensbeteiligungen und Geldanlagen vermutet werden, Beweise hierfür fehlen jedoch, was eine Verschleierung durch den RFS vermuten lässt, sofern verdeckte Finanzquellen angezapft wurden. Diese könnten auch Indirekt für die Arbeit des RDIS genutzt werden, zum Beispiel durch Tarnfirmen oder den Zugang zu Dienstleistern im Bereich Digitale Kommunikation.
Der RDIS unterhält zur globalen Informationsbeschaffung und Überwachung angeblich das Projekt SPINNE. SPINNE soll eine umfassende Überwachung von Personen innerhalb und außerhalb Dreibürgens ermöglichen, die digital kommunizieren. Dabei sei es dem RDIS insbesondere über eine Überwachung und Infiltration des Reichspostministeriums möglich, auf in Echtzeit geführte Kommunikation und gespeicherte Informationen zuzugreifen, wobei es möglich ist, dass es Echtzeitbenachrichtigungen zu gewissen Ereignissen gibt, z. B. wenn sich ein Benutzer anmeldet oder eine elektronische Nachricht verschickt. Im Inland wird vor allem das Mobilfunknetz angezapft, wobei Informationen auch an die Lokalen Polizeibehörden und Dienststellen weitergegeben werden, mit denen der RDIS (bei Bedarf) eng zusammenarbeitet.
Zusätzlich zur nachrichten- und geheimpolizeidienstlichen Abwehr von Bedrohungen, unterhält der RDIS auch (para-)militärische Einheiten. Diese zumeist luftbeweglichen Einheiten werden z.B. für die Sicherung brisanter Standorte, aber auch für die Verstärkung der Absicherung politischer und militärischer Großereignisse eingesetzt. Im Falle terroristischer Bedrohungen werden diese Einheiten ebenfalls mobilisiert.
Auftrag
Der Reichsdienst für innere Sicherheit (RDIS) ist eine Einheit des Reichsführungsstabes und hat die Aufgabe die Sicherheit der Reichsorgane im Inneren zu gewährleisten. Der RDIS ist ausschließlich dem Reichsmarschall gegenüber verantwortlich. Sofern die Angehörigen des RDIS Uniform tragen, treten sie in einer verdunkelten Uniform im Schnitt des Heeres mit den Rangabzeichen der Polizei auf. Auf ihren Schulterstücken tragen sie ein von zwei Fackeln gekreuztes Schwert. Um ihren Auftrag zu erfüllen verfügt der RDIS über weitreichende Befugnisse, die ihm ggf. einen lückenlosen Einblick in die Arbeit und Organisation aller Reichsorgane ermöglichen. Dem RDIS stehen außerdem mehrere luftbewegliche Brigaden zur Verfügung, die militärisch organisiert sind und ihre Ausrüstung von allen drei Teilstreitkräften beziehen.
In allen größeren Städten im Reich hat der RDIS kleine Büros eingerichtet um die ständige Zusammenarbeit mit den zivilen Reichsorgane zu erledigen.
Gliederung
Neben Dienststellen in allen Landeshauptstädten und vielen größeren Städten verfügt der RDIS über mehrere selbstständig operierende und zum Teil auch luftbeweglichen Einheiten.
Kommandobehörden
- RDIS-Kommando Nord
- RDIS-Kommando Ost
- RDIS-Kommando Mitte (Reichstal)
- RDIS-Kommando Süd (Greifenburg)
- RDIS-Kommando West (Tuusdorf)
- RDIS-Kommando Übersee (Pretoria)
Luftbewegliche Brigaden
- RDIS-Brigade 1
- RDIS-Brigade 2
- RDIS-Brigade 3 "Graf zu Deben"
Uniform
Sofern die Angehörigen des RDIS Uniform tragen, treten sie in einer dunkelgrauen Uniform im Schnitt des Heeres mit den Rangabzeichen der Reichspolizei auf. Auf ihren Schulterstücken tragen sie ein von zwei Fackeln gekreuztes Schwert.