Reichsmarschall: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. Juli 2017, 21:03 Uhr
| Reichsmarschall |
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| Schulterklappe |
Der Reichsmarschall ist der Kommandeur des Reichsführungsstabes und somit der höchste Militärangehörige des Kaiserreichs. Bei seinem Rang handelt es sich nicht um einen Dienstgrad im herkömmlichen Sinne, da er von regulären Offizieren nicht erreicht werden kann. Vielmehr ist sein Amt ein erbliches, gebunden an den Thron des Königreichs Werthen.
Formales
Anrede
Die offizielle Anrede des Reichsmarschalls ist entweder Königliche Majestät oder Herr Reichsmarschall. Die gewünschte Anrede legt der amtierende Reichsmarschall für seine Amtszeit fest.
Abzeichen
Der Reichsmarschall verfügt über zwei Insignien seiner Kommandogewalt. Seine Schulterklappen werden von einem goldenen Adler geziert, als Symbol für den Schutz des Reiches. Außerdem trägt er bei offiziellen Anlässen einen goldenen Marschallsstab. Dieser hebt sich deutlich von den blauen Marschallsstäben der regulären Marschällen ab.
Erbfolge
Der Reichsmarschall ist immer der amtierende König von Werthen. Er wird schon als Kronprinz auf seine späteren Pflichten vorbereitet und erfüllt so alle Voraussetzungen, um bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres in die Akademie der Streitkräfte eintreten zu können. Die Beförderung zum Leutnant erhält er dort üblicherweise mit Erreichen der Volljährigkeit. Seine Karriere innerhalb der Streitkräfte verläuft in der Regel schneller als die eines normalen Offiziers. Es ist keine Seltenheit, dass der Erbe des amtierenden Reichsmarschalls mit 30 bereits Brigadegeneral ist.
Der Kronprinz soll während seiner Karriere möglichst nicht nur im Heer, sondern auch in der Luftwaffe und der Marine Erfahrungen sammeln. Für gewöhnlich bekleidet er in jungen Jahren vorübergehend auch den Dienstposten des Polizeiinspekteurs für Werthen. Mit dem Tod oder Amtsverzicht seines Vaters empfängt der Kronprinz entweder vom König persönlich oder aber von seinem nächsten Verwandten die Insignien des Reichsmarschalls im Beisein aller Bundesfürsten.
Aufgaben
Der Reichsmarschall hat den Auftrag, das gesamte Reich zu schützen. Dazu hat er laut Verfassung den Oberbefehl über alle sicherheitsrelevanten Organisationen des Reiches. Er ist somit oberster Dienstherr des Heeres, der Marine, der Luftwaffe, der Reichspolizei und der Polizeien der Länder. Bis zur Strukturreform der Streitkräfte 2011 oblag ihm auch noch die Führung der Feuerwehren und der Technischen Nothilfe des Reiches.