Hundestaffel: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Januar 2017, 04:27 Uhr
Eine Hundestaffel (auch "HS") nutzt als Teil der Polizei Hunde als Einsatzmittel. Diensthunde werden international von den entsprechenden staatlichen Organisationen eingesetzt. Sie werden von einem Diensthundeführer geführt.
Ausbildung
Die Grundausbildung eines Polizeihundes dauert ca. drei Monate. Ihm werden gezieltes Aufspüren von Beweismitteln, die Verfolgung und das Festhaltens von Personen, Gehorsamsübungen und das Beschützen seines Hundeführers beigebracht. Ist die Grundausbildung abgeschlossen, erfolgt eine Abschlussprüfung. In dieser müssen der Diensthund und der Hundeführer beweisen, dass beide für den Dienst tauglich sind. Erst wenn der Hundeführer mit seinem Hund mindestens eine ausreichende Note erreicht hat, kann der Hund in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden. Nach dem Abschluss seiner Grundausbildung folgt eine spezialisierte Ausbildung. Diese Spezialausbildung variiert abhängig vom Einsatzgebiet, in denen der Hund später eingesetzt werden soll. Nach der Prüfung und der Spezialausbildung wird der Diensthund und dessen Hundeführer einmal jährlich geprüft.
Das Arbeitsgebiet ist sehr vielfältig. Hauptsächlich wird er als spezialisierter Spürhund eingesetzt. Allerdings muss der Diensthund immer, undabhängig vom Einsatzgebiet, seinen Hundeführer vor Angriffen schützen. Für die Ausbildung zum Polizeispürhund sind ein ausgeprägtes Spiel- und Beuteverhalten und sicheres Umweltverhalten die Voraussetzung. Der Hund bekommt beim Spiel beigebracht, wie sein "Spielzeug" riecht. Dazu wird z. B. ein Kunststoffrohr mit einer Substanz befüllt, die wie Sprengstoff oder nach Betäubungsmitteln riecht. Nach und nach erkennt der Hund das Spielzeug am Geruch und sucht in Wirklichkeit sein Spielzeug. Hat er sein vermeintliches Spielzeug gefunden, zeigt er dies entweder durch eine aktive Anzeige (scharren und/ oder bellen) oder eine passive Anzeige (sitzend oder liegend, mit den Augen die Fundstelle fixierend) an. Zur Belohnung bekommt der Hund nun sein Spielzeug und er darf damit spielen. Später werden die Gerüche der Spielzeuge komplexer und können kombiniert werden.
Organisation
Jede Landespolizei hat mindestens eine Hundestaffel mit mindestens 20 Diensthunden. Oftmals sind für jedes Einsatzgebiet drei Diensthunde vorhanden, was eine Mindeststärke von 24 Diensthunden bedeutet. Je nach Größe des Reichslandes können auch mehrere Hundestaffeln aufgestellt sein. Auch bei der Reichspolizei sind, vor allem an Flughäfen, Bahnhöfen und Häfen, Diensthunde im Einsatz.
Diensthunde im Einsatz bei der Polizei des Reiches und der Länder
Als Einsatzmittel der Polizei ist der Diensthund formell ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt.
Zugelassene Diensthunderassen in Dreibürgen
- Verns-Terrier
- Loisonischer Schäferhund
- Bouvier des Livornes
- Dreibürgischer Schäferhund
- Dreibürgischer Boxer
- Freeslandse Herdershond
- Crenneviller
Erforderliche Eigenschaften wie gute Nasenleistung, Unterordnungsfreude und Schutztrieb wurden bei diesen Rassen durch gezielte Züchtung gefestigt.
Polizeihunde werden für verschiedene Aufgaben ausgebildet und eingesetzt:
- Schutzhund
- Spürhund
- Drogenspürhund
- Sprengstoffspürhund (verschiedenste Sprengstoffe, aber auch Waffen und Munition)
- Brandmittelspürhund
- Leichenspürhund
- Personensuchhunde
- Geldmittelspürhund