Landespolizeipräsidium: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Landespolizeipräsidium''' oder ''Polizeipräsidium'' (auch "LPP" oder "PP") ist eine Polizeibehörde mit Lenkungs- und Leitungsfunktion für verschiedene Großverbände innerhalb der Landespolizeien. Je nach Größe des Landes können auch mehrere Polizeipräsidien existieren. | Das '''Landespolizeipräsidium''' oder ''Polizeipräsidium'' (auch "LPP" oder "PP") ist eine Polizeibehörde mit Lenkungs- und Leitungsfunktion für verschiedene Großverbände innerhalb der Landespolizeien. Je nach Größe des Landes können auch mehrere Polizeipräsidien existieren. | ||
Version vom 6. Januar 2017, 23:00 Uhr
Das Landespolizeipräsidium oder Polizeipräsidium (auch "LPP" oder "PP") ist eine Polizeibehörde mit Lenkungs- und Leitungsfunktion für verschiedene Großverbände innerhalb der Landespolizeien. Je nach Größe des Landes können auch mehrere Polizeipräsidien existieren.
Leiter ist jeweils der Polizeipräsident, stellvertretender Leiter der Polizeivizepräsident oder ein anderer Beamter des höheren Dienstes.
Das Polizeipräsidium ist oft direkt dem zuständigen Landesministerium, in der Regel dem Innenministerium (in Reichstal: Senator für Inneres) untergeordnet.
Unterstellungsverhältnisse
Den PPs unterstellt sind die Polizeidirektionen. Sofern keine Polizeidirektionen eingerichtet sind, sind die Polizeiinspektionen direkt dem Polizeipräsidium unterstellt.