Küstenwache: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Die Küstenwache ist eine Organisation der Reichspolizei, die mit dem Schutz der Küsten und Hoheitsgewässer des Kaiserreichs Dreibürgen beauftragt ist. Zu diesem Zweck unterhält sie bewaffnete und unbewaffnete Schiffe zur Bekämpfung von Schmuggel und Raubfischerei, sowie der Freihaltung der Gewässer.
 
Die Küstenwache ist eine Organisation der Reichspolizei, die mit dem Schutz der Küsten und Hoheitsgewässer des Kaiserreichs Dreibürgen beauftragt ist. Zu diesem Zweck unterhält sie bewaffnete und unbewaffnete Schiffe zur Bekämpfung von Schmuggel und Raubfischerei, sowie der Freihaltung der Gewässer.
  

Aktuelle Version vom 4. Januar 2017, 16:49 Uhr

Die Küstenwache ist eine Organisation der Reichspolizei, die mit dem Schutz der Küsten und Hoheitsgewässer des Kaiserreichs Dreibürgen beauftragt ist. Zu diesem Zweck unterhält sie bewaffnete und unbewaffnete Schiffe zur Bekämpfung von Schmuggel und Raubfischerei, sowie der Freihaltung der Gewässer.

Schiffe

Bewaffnete Patrouillienboote

Unbewaffnete Patrouillienboote

Dienstgrade

Die Küstenwache nutzt die Dienstgrade der Marine mit dem Zusatz der Küstenwache. Abweichend davon sind die Dienstgrade Korporal bis Stabskorporal durch folgende ersetzt worden:

  • Wachgänger
  • Oberwachgänger
  • Stabswachgänger