Landespolizeipräsidium: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Das Polizeipräsidium ist oft direkt dem zuständigen Landesministerium, in der Regel dem Innenministerium (in [[Reichstal]]: Senator für Inneres) untergeordnet.
 
Das Polizeipräsidium ist oft direkt dem zuständigen Landesministerium, in der Regel dem Innenministerium (in [[Reichstal]]: Senator für Inneres) untergeordnet.
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Den PPs unterstellt sind die Polizeidirektionen. Sofern keine Polizeidirektionen eingerichtet sind, sind die [[Polizeiinspektion|Polizeiinspektionen]] direkt dem Polizeipräsidium unterstellt.

Version vom 20. Dezember 2016, 01:10 Uhr

Das Landespolizeipräsidium oder Polizeipräsidium (auch "LPP" oder "PP") ist eine Polizeibehörde mit Lenkungs- und Leitungsfunktion für verschiedene Großverbände innerhalb der Landespolizeien. Je nach Größe des Landes können auch mehrere Polizeipräsidien existieren.

Leiter ist jeweils der Polizeipräsident, stellvertretender Leiter der Polizeivizepräsident oder ein anderer Beamter des höheren Dienstes.

Das Polizeipräsidium ist oft direkt dem zuständigen Landesministerium, in der Regel dem Innenministerium (in Reichstal: Senator für Inneres) untergeordnet.


Unterstellungsverhältnisse

Den PPs unterstellt sind die Polizeidirektionen. Sofern keine Polizeidirektionen eingerichtet sind, sind die Polizeiinspektionen direkt dem Polizeipräsidium unterstellt.