Benutzer Diskussion:HistoryBot: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Prüfungsbogen
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(1) Der Kaiser und die Kaiserin
 
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(2) Der Kronprinz (m. Partner)
Dienstnummer: 190528
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(3) Der Reichsmarschall und König von Werthen (m. Partner)
Name: Tukaczewski
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(4) Der Reichsprotektor (m. Partner)
 
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(5) Der König von Rem (m. Partner)
Aufgabe 1
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(6) Der König von Haxagon (m. Partner) [aktuell RP]
(a) Nennen Sie die Aufgaben des Disziplinarvorgesetzten und skizzieren Sie, in wie weit ein Disziplinarvorgesetzter sich von einem Vorgesetzten ohne Disziplinargewalt hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten unterscheidet. Gehen Sie dabei auf die Situation im Heer ein. (4 P.)
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(7) Der König von Stauffen (m. Partner)
(b)Erwähnen Sie dabei die notwendigen Dienstvorschriften, die die Disziplinargewalt festschreiben.(2 P.)
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(8) Der Churfürst von Cranach (m. Partner)
 
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(9) Der Erzherzog von Geldern (m. Partner)
a) Im Heer hat ein Disziplinarvorgesetzter das Recht Untergebene bis zu einem gewissen Dienstgrad eigenständig zu befördern. Seine Hauptaufgabe liegt allerdings darin, die militärische Ordnung innerhalb seiner Einheit zu erhalten. Außerdem hat er das Recht Strafen und Maßregelungen in bestimmten Vorgaben zu verhängen. Auch ist er dazu befugt, seine Einheit nach eigenen Vorstellungen zu strukturieren. Diese Rechte und Pflichten hat ein Vorgesetzter nicht. Als Beispiel lässt sich hier ein Kompanieführer mit einem Zugführer vergleichen. Der Kompanieführer kann seine Zugführer theoretisch nach eigenem Ermessen ernennen, während der Zugführer für die Ernennung der Gruppenführer die Zustimmung des Kompanieführers benötigt.
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(10) Der Doge der Republik Vanezia
 
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(11) Der Regierende Bürgermeister von Reichstal
b) §2 Felddisziplinarordnung des Heeres
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(12) Der Erzbischof von Reichstal
§3 regelt die erlaubten Strafen durch den Kompanieführer
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(13) Der Großherzog von Bereau
 
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(14) Der Kurfürst von Tuus [Aktuell RP und König von Haxagon]
 
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(15) Der Kürfürst von Lodringa
Aufgabe 2
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(16) Der Kürfürst von Zinnenberg-Calden
Nennen Sie drei Mitglieder der Kompanieführung und beschreiben Sie die Aufgabenbereiche der genannten. (3 P.)
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(17) Der Herzog von Augustental
 
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(18) Der Herzog von Zwielau
Kompanieführer:
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(19) Der Landgraf von Hinterwirtenstein
 
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(20) Der Gouverneur des Ostlandes
Er ist der Kommandeur der Kompanie und hat die Disziplinargewalt in der Kompanie inne. Er ist für die Planung innerhalb militärischer Einsätze zuständig.
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(21) Der Gouverneur von Neu-Friedrichsruh
 
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(22) Der Gouverneur der Nördlichen Inseln
Kompanieoffizier:
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(23) Der Reichskanzler
 
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(24) Die Reichsminister gemäß Ihrer Reihenfolge des Reichskanzlers
Er ist der Stellvertreter des Kompanieführers und ist sein Stellvertreter. Er ist für den meisten Verwaltungsaufgaben zuständig. Er ist auch für die Personalplanung verantwortlich.
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(25) Der Präsident des Reichsgerichts
 
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(26) Der Staatssekretär des Reichskolonialamtes
Kompaniefeldwebel:
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(27) Der Generalstabschef des Reichführungsstabes
 
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(28) Der Chef des Heeres
Er ist für die Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Kompanie, teilt die Soldaten für den Wachdienst ein, er beaufsichtigt die Unteroffiziere und Mannschaften. Außerdem ist er für Ausbildung der Soldaten, Nachschub und Versorgung zuständig.
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(29) Der Chef der Marine
 
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(30) Der Chef der Reichspolizei
Aufgabe 3
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(31) Der Chef der Luftwaffe
(a) Nenne Sie die zwei Grundsätze der Gefechtsführung und erläutern Sie diese. (4 P.)
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(32) Der Chef der Landespolizeien
 
 
a) I: Im Gefecht sind alle Mittel, die zur Verfügung stehen einzusetzen.
 
Die Mittel, die verfügbar sind sollen eingesetzt werden, wenn es sinnvoll ist. So soll zum Beispiel ein Artillerieschlag, der zur Verfügung steht genutzt werden, um gefährliche Situationen aufzulösen. Sollte eine solche Situation im Gefecht nicht eintreten, so kann auf den Einsatz der Artillerie verzichtet werden.
 
 
 
II: Es ist wichtig die Initative zu erlangen bzw. zu behalten.
 
Man ist im Gefecht dann handlungsunfähig, wenn alle verfügbaren Einheiten an den Feind gebunden sind, aber der Feind noch freie Einheiten hat. Dann ist es nur schwerlich möglich das Gefecht zu gewinnen. Deshalb darf man die Initative, sobald man sie hat, nicht mehr aus der Hand geben, denn dann kann der Feind nur noch reagieren und nicht mehr agieren. Dann ist er handlungsunfähig.
 
 
 
(b) Leiten Sie aus einem der Grundsätze eine Form der Gefechtsführung bzw. Eröffnung ab. (2 P.)
 
b) Um die Initative zu gewinnen kann ein Überraschungsangriff gestartet werden. Dabei sollen Truppen möglichst nur unter Deckung und verdeckt aufgestellt werden. Dabei ist es auch wichtig beherrschende Positionen im Kampfgebiet so früh wie möglich und vor dem Feind einzunehmen. So kann der Gegner unter Sperrfeuer genommen werden, oder den eigenen Kräften Deckung gegeben werden. So kann man die Handlungsmöglichkeiten des Feindes einschränken.
 
 
 
Aufgabe 4
 
(a) Erläutern Sie die Vorteile, die ein Verteidiger in einem Gefecht hat! (3 P.)
 
a) Der Verteidiger besitzt Kentniss des Geländes, er hat Schlüsselpositionen besetzt und konnte feste Stellungen einrichten und befestigen. Dadurch kann er den Feind in seinen Handlungsmöglichkeiten einschränken, indem er Feuerüberfälle vorbereiten konnte.
 
 
 
(b) Ziehen Sie daraus den Schluss, welche Möglichkeiten ein Angreifer hat diese zu kontern (3 P.)
 
b) Entweder kann der Angreifer mit großer Übermacht angreifen, oder aber einen konzentrierten Angriff auf einen möglichst schwachen Punkt der Verteidigung starten. Dabei ist eine Vorbereitung durch vorhandene Unterstützung sinnvoll.
 
 
 
Aufgabe 5
 
Erklären Sie die Gründe, warum ein Offizier bei Fahnenflucht in Kriegszeiten mit der Todesstrafe rechnen muss! Beziehen Sie dabei auch das Selbstverständnis des Offizierskorps ein! (4 P.)
 
 
 
Durch Fahnenflucht lässt der Offizier seine Einheit ohne Führung zurück. Dies gefährdet die gesamte Frontlinie. Außerdem handelt er feige und ehrlos. Zu diesen Werten ist er aber nach Wehrverordnung verpflichtet. Das Offizierskorps versteht sich als Elite der dreibürgischen Streitkräfte. Als Offizier ist man zu überdurchschnittlicher Tapferkeit verpflichtet. Man muss als Offizier als Vorbild dienen.
 
 
 
Aufgabe 6
 
Sie sind Kompanieführer eines Kompanie Panzergrenadiere. Einer Ihrer Unteroffiziere zieht sich im Gefecht mit seinem Trupp entgegen Ihrer klaren Befehle zurück. Während Sie den Unteroffizier vorläufig suspendieren und der Militärstaatsanwaltschaft übergeben wollen, setzt Ihr Bataillonskommandeur eine Disziplinarstrafe fest und degradiert den Unteroffizier zum Gefreiten. Darüber hinaus schickt er Ihn los um alleine eine dreibürgische Flagge von einem Gebäude im Niemandsland zwischen den Fronten einzuholen. Dieser überlebt die Mission entgegen aller Erwartungen. Nachdem die Einheit von der Front abgezogen wurde, nimmt der Militärstaatsanwalt die Ermittlungen in diesem Fall auf. Auf welche Delikte sollten Sie ihn hinweisen? Erläutern Sie bitte, welche Strafen für die jeweiligen Delikte in Frage kommen! (7 P.)
 
 
 
Der Soldat hat sich des Ungehorsams schuldig gemacht, er kann mit bis zu sechs Monaten Maßregelung in einer Strafeinheit verurteilt werden. Hat er sich §18, Absatz zwei schuldig gemacht werden, kann er mit sechs Monaten Freiheitsentzug bestraft werden. Außerdem kann er unehrenhaft entlassen werden, er wurde bereits degradiert, aber eine Beförderungssperre wäre möglich. Außerdem können ihm Auszeichnungen und Ehrenzeichen aberkannt werden.
 
 
 
Der Battalionsführer hat gegen §20 verstoßen. Er hat seine Befugnisse dazu eingesetzt einen Soldaten in den fast sicheren Tod zu schicken, was gegen seine Verpflichtungen verstößt. Er kann mit Maßregelung in einer Strafeinheit nicht unter drei Monaten oder einem Freiheitsentzug von nicht unter zehn Tagen bestraft werden. Außerdem hat er gegen §21 verstoßen. Er hat versucht durch seine Handlung einem Untergebenen Schaden zuzufügen. Dafür kann er mit Maßregelung in einer Strafeinheit von bis zu 15 Tagen bestraft werden. Unabhängig davon kann er unehrenhaft entlassen werden, degradiert werden, eine Beförderungssperre ausgesprochen werden und ihm können Auszeichnungen und Ehrenzeichen aberkannt werden.
 
 
 
Aufgabe 7
 
Beschreiben Sie möglichst exakt die Lage der 7. Kompanie des Panzergrenadierbataillons 100 und beschreiben Sie einen Ansatz, wie diese sich lediglich mit Eigenmitteln und dem I. Zug der Fallschirmjäger aus dieser Situation retten kann. (8 P.)
 
 
 
 
 
 
 
Sollte Ihre Lösung das Aufhalten der feindlichen Panzergrenadiere auf der Bundesstraße 10 enthalten, erhalten Sie einen zusätzlichen Punkt, dies ist aber zum Erreichen der vollen Punktzahl nicht notwendig.
 
 
 
 
 
Bis auf einen Zug sind alle Einheiten der Kompanie an den Feind gebunden. Außerdem stehen sie, bis auf den zweiten Zug einer größeren Einheit gegenüber. Die Kompanie steht gegen den eine feindliche Übermacht im Häuserkampf.
 
 
 
Ich würde den ersten und den vierten Zug entlasten, indem ich den fünften Zug einen Angriff auf die Flanke des Feindes durchführen lassen. Den dritten und zweiten Zug lasse ich durch den ersten Fallschirmjägerzug entsetzen. Sobald sich die Züge freikämpfen konnten, ziehe ich beide auf die Linie des ersten Zuges zurück. Sobald dies gelungen ist, ziehe ich die gesamte Linie zum Rand des Industriegebiets West zurück. Dabei werden nach Möglichkeiten Sprengfallen hinterlassen, um den feindlichen Vorstoß zu verlangsamen.
 
 
 
Viel Erfolg!
 

Version vom 9. September 2013, 00:32 Uhr

(1) Der Kaiser und die Kaiserin (2) Der Kronprinz (m. Partner) (3) Der Reichsmarschall und König von Werthen (m. Partner) (4) Der Reichsprotektor (m. Partner) (5) Der König von Rem (m. Partner) (6) Der König von Haxagon (m. Partner) [aktuell RP] (7) Der König von Stauffen (m. Partner) (8) Der Churfürst von Cranach (m. Partner) (9) Der Erzherzog von Geldern (m. Partner) (10) Der Doge der Republik Vanezia (11) Der Regierende Bürgermeister von Reichstal (12) Der Erzbischof von Reichstal (13) Der Großherzog von Bereau (14) Der Kurfürst von Tuus [Aktuell RP und König von Haxagon] (15) Der Kürfürst von Lodringa (16) Der Kürfürst von Zinnenberg-Calden (17) Der Herzog von Augustental (18) Der Herzog von Zwielau (19) Der Landgraf von Hinterwirtenstein (20) Der Gouverneur des Ostlandes (21) Der Gouverneur von Neu-Friedrichsruh (22) Der Gouverneur der Nördlichen Inseln (23) Der Reichskanzler (24) Die Reichsminister gemäß Ihrer Reihenfolge des Reichskanzlers (25) Der Präsident des Reichsgerichts (26) Der Staatssekretär des Reichskolonialamtes (27) Der Generalstabschef des Reichführungsstabes (28) Der Chef des Heeres (29) Der Chef der Marine (30) Der Chef der Reichspolizei (31) Der Chef der Luftwaffe (32) Der Chef der Landespolizeien