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Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Prüfungsbogen
 
Prüfungsbogen
  
Dienstnummer: 188732
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Dienstnummer: 190528
Name: Melnik, Taran
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Name: Tukaczewski
  
 
Aufgabe 1
 
Aufgabe 1
 
(a) Nennen Sie die Aufgaben des Disziplinarvorgesetzten und skizzieren Sie, in wie weit ein Disziplinarvorgesetzter sich von einem Vorgesetzten ohne Disziplinargewalt hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten unterscheidet. Gehen Sie dabei auf die Situation im Heer ein. (4 P.)
 
(a) Nennen Sie die Aufgaben des Disziplinarvorgesetzten und skizzieren Sie, in wie weit ein Disziplinarvorgesetzter sich von einem Vorgesetzten ohne Disziplinargewalt hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten unterscheidet. Gehen Sie dabei auf die Situation im Heer ein. (4 P.)
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(b)Erwähnen Sie dabei die notwendigen Dienstvorschriften, die die Disziplinargewalt festschreiben.(2 P.)
  
Seine Hauptaufgabe liegt darin, die militärische Ordnung und Disziplin innerhalb seiner Einheit zu erhalten. Um dies zu erreichen, verfügt er über die Erlaubnis, bestimmte Strafen selbst zu verhängen und bis zum einem gewissen Grad auch selber Beförderungen auszusprechen. Diese Rechte und Pflichten hat ein Vorgesetzter ohne Disziplinargewalt nicht. Als Beispiel dient hier ein Kompanieführer und ein Zugführer. Der Kompanieführer kann seine Zugführer theoretisch nach eigenem Ermessen ernennen, während der Zugführer für die Ernennung der Gruppenführer die Zustimmung des Kompanieführers benötigt bzw. ihm dies durch seinen Kompanieführer zugestanden werden muss.
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a) Im Heer hat ein Disziplinarvorgesetzter das Recht Untergebene bis zu einem gewissen Dienstgrad eigenständig zu befördern. Seine Hauptaufgabe liegt allerdings darin, die militärische Ordnung innerhalb seiner Einheit zu erhalten. Außerdem hat er das Recht Strafen und Maßregelungen in bestimmten Vorgaben zu verhängen. Auch ist er dazu befugt, seine Einheit nach eigenen Vorstellungen zu strukturieren. Diese Rechte und Pflichten hat ein Vorgesetzter nicht. Als Beispiel lässt sich hier ein Kompanieführer mit einem Zugführer vergleichen. Der Kompanieführer kann seine Zugführer theoretisch nach eigenem Ermessen ernennen, während der Zugführer für die Ernennung der Gruppenführer die Zustimmung des Kompanieführers benötigt.
  
(b)Erwähnen Sie dabei die notwendigen Dienstvorschriften, die die Disziplinargewalt festschreiben.(2 P.)
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b) §2 Felddisziplinarordnung des Heeres
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§3 regelt die erlaubten Strafen durch den Kompanieführer
  
Dies schreiben die Paragraphen 2, 3 und 4 der Felddisziplinarverordnung fest.
 
  
 
Aufgabe 2
 
Aufgabe 2
 
Nennen Sie drei Mitglieder der Kompanieführung und beschreiben Sie die Aufgabenbereiche der genannten. (3 P.)
 
Nennen Sie drei Mitglieder der Kompanieführung und beschreiben Sie die Aufgabenbereiche der genannten. (3 P.)
  
Kompanieführer: Kommandant einer Kompanie, sowie deren Disziplinarvorgesetzter, verantwortlich für die Disziplin der Einheit.
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Kompanieführer:
Kompanieoffizier: Stellv. Kommandant einer Kompanie, verantwortlich für die Personalplanung und den Großteil der Verwaltung.
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Kompaniefeldwebel: Der Kompaniefeldwebel ist für den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Kompanie zuständig. Er teilt den Wachdienst ein und beaufsichtigt die Unteroffiziere und Mannschaften der Kompanie. Er kümmert sich auch um den Nachschub und die Versorgung. Auch ist er für die Überwachung der Ausbildung der Soldaten zuständig.
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Er ist der Kommandeur der Kompanie und hat die Disziplinargewalt in der Kompanie inne. Er ist für die Planung innerhalb militärischer Einsätze zuständig.
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Kompanieoffizier:
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Er ist der Stellvertreter des Kompanieführers und ist sein Stellvertreter. Er ist für den meisten Verwaltungsaufgaben zuständig. Er ist auch für die Personalplanung verantwortlich.
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Kompaniefeldwebel:
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Er ist für die Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Kompanie, teilt die Soldaten für den Wachdienst ein, er beaufsichtigt die Unteroffiziere und Mannschaften. Außerdem ist er für Ausbildung der Soldaten, Nachschub und Versorgung zuständig.
  
 
Aufgabe 3
 
Aufgabe 3
 
(a) Nenne Sie die zwei Grundsätze der Gefechtsführung und erläutern Sie diese. (4 P.)
 
(a) Nenne Sie die zwei Grundsätze der Gefechtsführung und erläutern Sie diese. (4 P.)
  
I. Im Gefecht sind alle Mittel zu nutzen die ihnen für die Erfüllung eines Auftrages an die Hand gegeben wurden. Die Unterstützung, wie z.B. Luftunterstützung wurde für sie speziell eingeplant und dafür vorgesehen, von ihnen genutzt zu werden. Sollte die Situation es erfordern, diese einzusetzen, wird sie auch eingesetzt.
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a) I: Im Gefecht sind alle Mittel, die zur Verfügung stehen einzusetzen.
II. Die für ein Gefecht vorgegebenen Ziele sind solange zu verfolgen wie noch eine Aussicht besteht sie zu erreichen. Dies bedeutet, dass sie weiter ihren Auftrag verfolgen sollen, wie es ihnen möglich ist und die vorgegebenen Ziele zu erreichen, auch wenn es manchmal bedeutet, starke Verluste hinzunehmen
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Die Mittel, die verfügbar sind sollen eingesetzt werden, wenn es sinnvoll ist. So soll zum Beispiel ein Artillerieschlag, der zur Verfügung steht genutzt werden, um gefährliche Situationen aufzulösen. Sollte eine solche Situation im Gefecht nicht eintreten, so kann auf den Einsatz der Artillerie verzichtet werden.
  
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II: Es ist wichtig die Initative zu erlangen bzw. zu behalten.
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Man ist im Gefecht dann handlungsunfähig, wenn alle verfügbaren Einheiten an den Feind gebunden sind, aber der Feind noch freie Einheiten hat. Dann ist es nur schwerlich möglich das Gefecht zu gewinnen. Deshalb darf man die Initative, sobald man sie hat, nicht mehr aus der Hand geben, denn dann kann der Feind nur noch reagieren und nicht mehr agieren. Dann ist er handlungsunfähig.
  
 
(b) Leiten Sie aus einem der Grundsätze eine Form der Gefechtsführung bzw. Eröffnung ab. (2 P.)
 
(b) Leiten Sie aus einem der Grundsätze eine Form der Gefechtsführung bzw. Eröffnung ab. (2 P.)
 
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b) Um die Initative zu gewinnen kann ein Überraschungsangriff gestartet werden. Dabei sollen Truppen möglichst nur unter Deckung und verdeckt aufgestellt werden. Dabei ist es auch wichtig beherrschende Positionen im Kampfgebiet so früh wie möglich und vor dem Feind einzunehmen. So kann der Gegner unter Sperrfeuer genommen werden, oder den eigenen Kräften Deckung gegeben werden. So kann man die Handlungsmöglichkeiten des Feindes einschränken.
Als Form der Gefechtseröffnung möchte ich Grundsatz Nr.1 anwenden. Ein Gefecht kann durch schwere Artillerieschläge und Fliegerangriffe auf Feindstellungen eröffnet werden. Ersteres fand zu Beginn des 20. Jahrhunderts starke Verbreitung, um Feindstellungen zu vernichten oder deren Besatzungen zu demoralisieren.
 
  
 
Aufgabe 4
 
Aufgabe 4
 
(a) Erläutern Sie die Vorteile, die ein Verteidiger in einem Gefecht hat! (3 P.)
 
(a) Erläutern Sie die Vorteile, die ein Verteidiger in einem Gefecht hat! (3 P.)
 
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a) Der Verteidiger besitzt Kentniss des Geländes, er hat Schlüsselpositionen besetzt und konnte feste Stellungen einrichten und befestigen. Dadurch kann er den Feind in seinen Handlungsmöglichkeiten einschränken, indem er Feuerüberfälle vorbereiten konnte.
Der Verteidiger kennt das Gelände besser und verfügt meistens über gut vorbereitete Stellungen. Was nicht immer gegeben ist, ist die zahlenmäßige Überlegenheit des Feindes.
 
  
 
(b) Ziehen Sie daraus den Schluss, welche Möglichkeiten ein Angreifer hat diese zu kontern (3 P.)
 
(b) Ziehen Sie daraus den Schluss, welche Möglichkeiten ein Angreifer hat diese zu kontern (3 P.)
 
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b) Entweder kann der Angreifer mit großer Übermacht angreifen, oder aber einen konzentrierten Angriff auf einen möglichst schwachen Punkt der Verteidigung starten. Dabei ist eine Vorbereitung durch vorhandene Unterstützung sinnvoll.
Der Angreifer kann durch einen Sturmangriff mit großer zahlenmäßiger Überlegenheit kontern, auch liegen ein Flanken- sowie Umgehungsangriff im Bereich des Möglichen. Als weitere Alternative kann der Angreifer versuchen, an dem schwächsten Punkt durchzubrechen und so ins feindliche Zentrum zu gelangen.
 
  
 
Aufgabe 5
 
Aufgabe 5
 
Erklären Sie die Gründe, warum ein Offizier bei Fahnenflucht in Kriegszeiten mit der Todesstrafe rechnen muss! Beziehen Sie dabei auch das Selbstverständnis des Offizierskorps ein! (4 P.)
 
Erklären Sie die Gründe, warum ein Offizier bei Fahnenflucht in Kriegszeiten mit der Todesstrafe rechnen muss! Beziehen Sie dabei auch das Selbstverständnis des Offizierskorps ein! (4 P.)
  
Der Offizier lässt seine Einheit ohne Führung zurück. Dies wirkt sich stark negativ auf Moral und Disziplin aus. Ein Offizier sollte nie die Fahnenflucht in Betracht ziehen. Er führt seine Männer an, entweder zum Erfolg, und wenn es nicht anders möglich ist, bis in den Tod. Der dreibürgische Offizier versteht sich als Speerspitze der Streitkräfte und als unermüdlicher Verteidiger des Reiches.
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Durch Fahnenflucht lässt der Offizier seine Einheit ohne Führung zurück. Dies gefährdet die gesamte Frontlinie. Außerdem handelt er feige und ehrlos. Zu diesen Werten ist er aber nach Wehrverordnung verpflichtet. Das Offizierskorps versteht sich als Elite der dreibürgischen Streitkräfte. Als Offizier ist man zu überdurchschnittlicher Tapferkeit verpflichtet. Man muss als Offizier als Vorbild dienen.
  
 
Aufgabe 6
 
Aufgabe 6
 
Sie sind Kompanieführer eines Kompanie Panzergrenadiere. Einer Ihrer Unteroffiziere zieht sich im Gefecht mit seinem Trupp entgegen Ihrer klaren Befehle zurück. Während Sie den Unteroffizier vorläufig suspendieren und der Militärstaatsanwaltschaft übergeben wollen, setzt Ihr Bataillonskommandeur eine Disziplinarstrafe fest und degradiert den Unteroffizier zum Gefreiten. Darüber hinaus schickt er Ihn los um alleine eine dreibürgische Flagge von einem Gebäude im Niemandsland zwischen den Fronten einzuholen. Dieser überlebt die Mission entgegen aller Erwartungen. Nachdem die Einheit von der Front abgezogen wurde, nimmt der Militärstaatsanwalt die Ermittlungen in diesem Fall auf. Auf welche Delikte sollten Sie ihn hinweisen? Erläutern Sie bitte, welche Strafen für die jeweiligen Delikte in Frage kommen! (7 P.)
 
Sie sind Kompanieführer eines Kompanie Panzergrenadiere. Einer Ihrer Unteroffiziere zieht sich im Gefecht mit seinem Trupp entgegen Ihrer klaren Befehle zurück. Während Sie den Unteroffizier vorläufig suspendieren und der Militärstaatsanwaltschaft übergeben wollen, setzt Ihr Bataillonskommandeur eine Disziplinarstrafe fest und degradiert den Unteroffizier zum Gefreiten. Darüber hinaus schickt er Ihn los um alleine eine dreibürgische Flagge von einem Gebäude im Niemandsland zwischen den Fronten einzuholen. Dieser überlebt die Mission entgegen aller Erwartungen. Nachdem die Einheit von der Front abgezogen wurde, nimmt der Militärstaatsanwalt die Ermittlungen in diesem Fall auf. Auf welche Delikte sollten Sie ihn hinweisen? Erläutern Sie bitte, welche Strafen für die jeweiligen Delikte in Frage kommen! (7 P.)
  
Der Soldat hat sich des Ungehorsams schuldig gemacht. Dafür kann er mit bis zu 18 Monaten Maßregelung in einer Strafeinheit verurteilt werden. Auch hat er sich unter Umständen §18(2) schuldig gemacht. Wird er dafür verurteilt kann er mit bis zu 6 Monaten Maßregelung in einer Strafeinheit bestraft. Unter Umständen könnte er unehrenhaft entlassen werden. Unter Umständen könnte er noch weiter zum Soldaten degradiert werden, obwohl er bereits degradiert wurde. Ebenso ist eine Beförderungssperre möglich. Nach entsprechendem Urteil können ihm Auszeichnungen und Ehrenzeichen aberkannt werden.
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Der Soldat hat sich des Ungehorsams schuldig gemacht, er kann mit bis zu sechs Monaten Maßregelung in einer Strafeinheit verurteilt werden. Hat er sich §18, Absatz zwei schuldig gemacht werden, kann er mit sechs Monaten Freiheitsentzug bestraft werden. Außerdem kann er unehrenhaft entlassen werden, er wurde bereits degradiert, aber eine Beförderungssperre wäre möglich. Außerdem können ihm Auszeichnungen und Ehrenzeichen aberkannt werden.
 
 
Der Bataillonskommandeur hat sich des Verstoßes gegen den §20 schuldig gemacht. Er hat seine Disziplinargewalt dazu missbraucht, einen Soldaten einen Auftrag zuzuteilen, bei dem der Tod des Gefreiten für eine sinnlose Sache billigend in Kauf genommen wurde, was gegen seine Verpflichtung zur Achtsamkeit gegenüber seinen Untergebenen verstößt. Er kann mit Maßregelung in einer Strafeinheit nicht unter drei Monaten oder einem Freiheitsentzug von nicht unter zehn Tagen bestraft werden. Auch ist zu prüfen, ob der Bataillonskommandeur gegen §21 der Wehrstrafordnung verstößt. Dies ist zu empfehlen, da durch diesen Auftrag bleibende psychische Schäden beim Gefreiten entstanden sein könnten. Wenn die Schuld bei diesem Paragraphen festgestellt wird, kann er mit 15 Tagen Maßregelung in einer Strafeinheit belangt werden. Wird eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, kann er mit einer Freiheitsstrafe belangt werden. Ohne Berücksichtigung der bisher genannten Strafmaße kann der Bataillonskommandeur ebenso wie der Gefreite mit unehrenhafter Entlassung, Degradierung, Beförderungssperre sowie der Aberkennung sämtlicher Auszeichnungen und Ehrenzeichen bestraft werden.
 
  
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Der Battalionsführer hat gegen §20 verstoßen. Er hat seine Befugnisse dazu eingesetzt einen Soldaten in den fast sicheren Tod zu schicken, was gegen seine Verpflichtungen verstößt. Er kann mit Maßregelung in einer Strafeinheit nicht unter drei Monaten oder einem Freiheitsentzug von nicht unter zehn Tagen bestraft werden. Außerdem hat er gegen §21 verstoßen. Er hat versucht durch seine Handlung einem Untergebenen Schaden zuzufügen. Dafür kann er mit Maßregelung in einer Strafeinheit von bis zu 15 Tagen bestraft werden. Unabhängig davon kann er unehrenhaft entlassen werden, degradiert werden, eine Beförderungssperre ausgesprochen werden und ihm können Auszeichnungen und Ehrenzeichen aberkannt werden.
  
 
Aufgabe 7
 
Aufgabe 7
 
Beschreiben Sie möglichst exakt die Lage der 7. Kompanie des Panzergrenadierbataillons 100 und beschreiben Sie einen Ansatz, wie diese sich lediglich mit Eigenmitteln und dem I. Zug der Fallschirmjäger aus dieser Situation retten kann. (8 P.)
 
Beschreiben Sie möglichst exakt die Lage der 7. Kompanie des Panzergrenadierbataillons 100 und beschreiben Sie einen Ansatz, wie diese sich lediglich mit Eigenmitteln und dem I. Zug der Fallschirmjäger aus dieser Situation retten kann. (8 P.)
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Sollte Ihre Lösung das Aufhalten der feindlichen Panzergrenadiere auf der Bundesstraße 10 enthalten, erhalten Sie einen zusätzlichen Punkt, dies ist aber zum Erreichen der vollen Punktzahl nicht notwendig.
 
Sollte Ihre Lösung das Aufhalten der feindlichen Panzergrenadiere auf der Bundesstraße 10 enthalten, erhalten Sie einen zusätzlichen Punkt, dies ist aber zum Erreichen der vollen Punktzahl nicht notwendig.
  
Bis auf einen Zug sind alle Einheiten der 7./100. an den Feind gebunden und bis auf den II. Zug/7. Komp. im Gefecht gegen Kompanien. Darum würde ich den V. Zug zur Unterstützung des II. Zuges einsetzen, da sich zwei Züge gegen einen einzelnen schneller durchsetzen können und dann wieder zur Verfügung stehen. Die freigewordenen Züge würde ich dann als Unterstützung zum III. Zug entsenden, da dieser Gefahr läuft, von zwei Kompanien des Feindes überannt zu werden. Den I. Zug/ 3. Komp. entsende ich zu den Zügen I. und IV./ 7. Komp. um diesen das Freikämpfen zu ermöglichen. Dazu würde ich dem V. Zug/ 3. Komp. befehlen, die Feindkompanie zu umgehen und wenn möglich in deren Rücken, ansonsten an den Flanken anzugreifen. Wenn diese drei Züge sich dann haben freikämpfen können, würden diese den Zügen V./7. , II./7. und III./7. zur Unterstützung schicken, damit auch diese sich freikämpfen können. Wenn dies gelungen ist, lasse ich die Züge auf die Höhe der ersten Position des IV. Zuges zurückfallen und danach ziehen sie sich aus dem Industriegebiet nach Westen zurück und geben sich Notfalls gegenseitig Unterstützungsfeuer. Während des Rückzugs würde ich das Hinterlassen vo so vielen Sprengfallen wie möglich, ohne das der geordnete Rückzug verzögert wird, befehlen, um dem Feind Bewegungsradius zu nehmen und sein Vorrücken dahingehend zu verlangsamen, das er Zeitaufwändig die Sprengfallen räumen lassen muss. Wenn sich meine Einheit als Letztes zurückziehen würde, würde ich, wenn möglich die Sprengung der Brücke nördlich der Bundesstraße 10, sowie die Sprengung der Brücke der Bundesstraßen 10 anordnen.
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Bis auf einen Zug sind alle Einheiten der Kompanie an den Feind gebunden. Außerdem stehen sie, bis auf den zweiten Zug einer größeren Einheit gegenüber. Die Kompanie steht gegen den eine feindliche Übermacht im Häuserkampf.
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Ich würde den ersten und den vierten Zug entlasten, indem ich den fünften Zug einen Angriff auf die Flanke des Feindes durchführen lassen. Den dritten und zweiten Zug lasse ich durch den ersten Fallschirmjägerzug entsetzen. Sobald sich die Züge freikämpfen konnten, ziehe ich beide auf die Linie des ersten Zuges zurück. Sobald dies gelungen ist, ziehe ich die gesamte Linie zum Rand des Industriegebiets West zurück. Dabei werden nach Möglichkeiten Sprengfallen hinterlassen, um den feindlichen Vorstoß zu verlangsamen.
  
 
Viel Erfolg!
 
Viel Erfolg!

Version vom 10. Juli 2013, 15:20 Uhr

Prüfungsbogen

Dienstnummer: 190528 Name: Tukaczewski

Aufgabe 1 (a) Nennen Sie die Aufgaben des Disziplinarvorgesetzten und skizzieren Sie, in wie weit ein Disziplinarvorgesetzter sich von einem Vorgesetzten ohne Disziplinargewalt hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten unterscheidet. Gehen Sie dabei auf die Situation im Heer ein. (4 P.) (b)Erwähnen Sie dabei die notwendigen Dienstvorschriften, die die Disziplinargewalt festschreiben.(2 P.)

a) Im Heer hat ein Disziplinarvorgesetzter das Recht Untergebene bis zu einem gewissen Dienstgrad eigenständig zu befördern. Seine Hauptaufgabe liegt allerdings darin, die militärische Ordnung innerhalb seiner Einheit zu erhalten. Außerdem hat er das Recht Strafen und Maßregelungen in bestimmten Vorgaben zu verhängen. Auch ist er dazu befugt, seine Einheit nach eigenen Vorstellungen zu strukturieren. Diese Rechte und Pflichten hat ein Vorgesetzter nicht. Als Beispiel lässt sich hier ein Kompanieführer mit einem Zugführer vergleichen. Der Kompanieführer kann seine Zugführer theoretisch nach eigenem Ermessen ernennen, während der Zugführer für die Ernennung der Gruppenführer die Zustimmung des Kompanieführers benötigt.

b) §2 Felddisziplinarordnung des Heeres §3 regelt die erlaubten Strafen durch den Kompanieführer


Aufgabe 2 Nennen Sie drei Mitglieder der Kompanieführung und beschreiben Sie die Aufgabenbereiche der genannten. (3 P.)

Kompanieführer:

Er ist der Kommandeur der Kompanie und hat die Disziplinargewalt in der Kompanie inne. Er ist für die Planung innerhalb militärischer Einsätze zuständig.

Kompanieoffizier:

Er ist der Stellvertreter des Kompanieführers und ist sein Stellvertreter. Er ist für den meisten Verwaltungsaufgaben zuständig. Er ist auch für die Personalplanung verantwortlich.

Kompaniefeldwebel:

Er ist für die Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Kompanie, teilt die Soldaten für den Wachdienst ein, er beaufsichtigt die Unteroffiziere und Mannschaften. Außerdem ist er für Ausbildung der Soldaten, Nachschub und Versorgung zuständig.

Aufgabe 3 (a) Nenne Sie die zwei Grundsätze der Gefechtsführung und erläutern Sie diese. (4 P.)

a) I: Im Gefecht sind alle Mittel, die zur Verfügung stehen einzusetzen. Die Mittel, die verfügbar sind sollen eingesetzt werden, wenn es sinnvoll ist. So soll zum Beispiel ein Artillerieschlag, der zur Verfügung steht genutzt werden, um gefährliche Situationen aufzulösen. Sollte eine solche Situation im Gefecht nicht eintreten, so kann auf den Einsatz der Artillerie verzichtet werden.

II: Es ist wichtig die Initative zu erlangen bzw. zu behalten. Man ist im Gefecht dann handlungsunfähig, wenn alle verfügbaren Einheiten an den Feind gebunden sind, aber der Feind noch freie Einheiten hat. Dann ist es nur schwerlich möglich das Gefecht zu gewinnen. Deshalb darf man die Initative, sobald man sie hat, nicht mehr aus der Hand geben, denn dann kann der Feind nur noch reagieren und nicht mehr agieren. Dann ist er handlungsunfähig.

(b) Leiten Sie aus einem der Grundsätze eine Form der Gefechtsführung bzw. Eröffnung ab. (2 P.) b) Um die Initative zu gewinnen kann ein Überraschungsangriff gestartet werden. Dabei sollen Truppen möglichst nur unter Deckung und verdeckt aufgestellt werden. Dabei ist es auch wichtig beherrschende Positionen im Kampfgebiet so früh wie möglich und vor dem Feind einzunehmen. So kann der Gegner unter Sperrfeuer genommen werden, oder den eigenen Kräften Deckung gegeben werden. So kann man die Handlungsmöglichkeiten des Feindes einschränken.

Aufgabe 4 (a) Erläutern Sie die Vorteile, die ein Verteidiger in einem Gefecht hat! (3 P.) a) Der Verteidiger besitzt Kentniss des Geländes, er hat Schlüsselpositionen besetzt und konnte feste Stellungen einrichten und befestigen. Dadurch kann er den Feind in seinen Handlungsmöglichkeiten einschränken, indem er Feuerüberfälle vorbereiten konnte.

(b) Ziehen Sie daraus den Schluss, welche Möglichkeiten ein Angreifer hat diese zu kontern (3 P.) b) Entweder kann der Angreifer mit großer Übermacht angreifen, oder aber einen konzentrierten Angriff auf einen möglichst schwachen Punkt der Verteidigung starten. Dabei ist eine Vorbereitung durch vorhandene Unterstützung sinnvoll.

Aufgabe 5 Erklären Sie die Gründe, warum ein Offizier bei Fahnenflucht in Kriegszeiten mit der Todesstrafe rechnen muss! Beziehen Sie dabei auch das Selbstverständnis des Offizierskorps ein! (4 P.)

Durch Fahnenflucht lässt der Offizier seine Einheit ohne Führung zurück. Dies gefährdet die gesamte Frontlinie. Außerdem handelt er feige und ehrlos. Zu diesen Werten ist er aber nach Wehrverordnung verpflichtet. Das Offizierskorps versteht sich als Elite der dreibürgischen Streitkräfte. Als Offizier ist man zu überdurchschnittlicher Tapferkeit verpflichtet. Man muss als Offizier als Vorbild dienen.

Aufgabe 6 Sie sind Kompanieführer eines Kompanie Panzergrenadiere. Einer Ihrer Unteroffiziere zieht sich im Gefecht mit seinem Trupp entgegen Ihrer klaren Befehle zurück. Während Sie den Unteroffizier vorläufig suspendieren und der Militärstaatsanwaltschaft übergeben wollen, setzt Ihr Bataillonskommandeur eine Disziplinarstrafe fest und degradiert den Unteroffizier zum Gefreiten. Darüber hinaus schickt er Ihn los um alleine eine dreibürgische Flagge von einem Gebäude im Niemandsland zwischen den Fronten einzuholen. Dieser überlebt die Mission entgegen aller Erwartungen. Nachdem die Einheit von der Front abgezogen wurde, nimmt der Militärstaatsanwalt die Ermittlungen in diesem Fall auf. Auf welche Delikte sollten Sie ihn hinweisen? Erläutern Sie bitte, welche Strafen für die jeweiligen Delikte in Frage kommen! (7 P.)

Der Soldat hat sich des Ungehorsams schuldig gemacht, er kann mit bis zu sechs Monaten Maßregelung in einer Strafeinheit verurteilt werden. Hat er sich §18, Absatz zwei schuldig gemacht werden, kann er mit sechs Monaten Freiheitsentzug bestraft werden. Außerdem kann er unehrenhaft entlassen werden, er wurde bereits degradiert, aber eine Beförderungssperre wäre möglich. Außerdem können ihm Auszeichnungen und Ehrenzeichen aberkannt werden.

Der Battalionsführer hat gegen §20 verstoßen. Er hat seine Befugnisse dazu eingesetzt einen Soldaten in den fast sicheren Tod zu schicken, was gegen seine Verpflichtungen verstößt. Er kann mit Maßregelung in einer Strafeinheit nicht unter drei Monaten oder einem Freiheitsentzug von nicht unter zehn Tagen bestraft werden. Außerdem hat er gegen §21 verstoßen. Er hat versucht durch seine Handlung einem Untergebenen Schaden zuzufügen. Dafür kann er mit Maßregelung in einer Strafeinheit von bis zu 15 Tagen bestraft werden. Unabhängig davon kann er unehrenhaft entlassen werden, degradiert werden, eine Beförderungssperre ausgesprochen werden und ihm können Auszeichnungen und Ehrenzeichen aberkannt werden.

Aufgabe 7 Beschreiben Sie möglichst exakt die Lage der 7. Kompanie des Panzergrenadierbataillons 100 und beschreiben Sie einen Ansatz, wie diese sich lediglich mit Eigenmitteln und dem I. Zug der Fallschirmjäger aus dieser Situation retten kann. (8 P.)


Sollte Ihre Lösung das Aufhalten der feindlichen Panzergrenadiere auf der Bundesstraße 10 enthalten, erhalten Sie einen zusätzlichen Punkt, dies ist aber zum Erreichen der vollen Punktzahl nicht notwendig.


Bis auf einen Zug sind alle Einheiten der Kompanie an den Feind gebunden. Außerdem stehen sie, bis auf den zweiten Zug einer größeren Einheit gegenüber. Die Kompanie steht gegen den eine feindliche Übermacht im Häuserkampf.

Ich würde den ersten und den vierten Zug entlasten, indem ich den fünften Zug einen Angriff auf die Flanke des Feindes durchführen lassen. Den dritten und zweiten Zug lasse ich durch den ersten Fallschirmjägerzug entsetzen. Sobald sich die Züge freikämpfen konnten, ziehe ich beide auf die Linie des ersten Zuges zurück. Sobald dies gelungen ist, ziehe ich die gesamte Linie zum Rand des Industriegebiets West zurück. Dabei werden nach Möglichkeiten Sprengfallen hinterlassen, um den feindlichen Vorstoß zu verlangsamen.

Viel Erfolg!