Generalfeldmarschall: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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Der Generalfeldmarschall ist der höchste Dienstgrad des dreibürgischen Heeres. Er steht über dem [[Feldmarschall]]. Der Dienstgrad entstand aus dem Rang des Feldmarschalls im 19. Jahrhundert. So ernannte der [[Reichsmarschall]] und Großherzog von Werthen nach der Reichsgründung insgesamt 4 Feldmarschälle der Einzelstaaten für ihre Leistungen um die Reichseinigung zu Generalfeldmarschällen. Danach wurde dieser Dienstgrad bis zum Tod aller vier nicht mehr vergeben. Erst 1913 wurden wieder Generalfeldmarschälle nach dem [[Dreibürgisch-Remischen]] Krieg ernannt. Insgesamt ernannte das Reich in seiner Geschichte nur 22 Generalfeldmarschälle, alle im Krieg.
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Der Generalfeldmarschall ist der höchste Dienstgrad des dreibürgischen Heeres. Er steht über dem [[Feldmarschall]]. Der Dienstgrad entstand aus dem Rang des Feldmarschalls im 19. Jahrhundert. So ernannte der [[Reichsmarschall]] und Großherzog von Werthen nach der Reichsgründung insgesamt 4 Feldmarschälle der Einzelstaaten für ihre Leistungen um die Reichseinigung zu Generalfeldmarschällen. Zunächst standen diese nur aufgrund ihrer besonderen Ehre über den Feldmarschällen. Dies wurde 1896, als alle Generalfeldmarschälle den aktiven Dienst verlassen und bis auf einen bereits tot waren, allerdings kodifiziert. Danach wurde dieser Dienstgrad bis zum Tod aller vier nicht mehr vergeben. Erst 1913 wurden wieder Generalfeldmarschälle ernannt. Insgesamt ernannte das Reich in seiner Geschichte nur 22 Generalfeldmarschälle. Sie alle wurden im Krieg ernannt.
  
 
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In der Geschichte des Reiches seit Gründung des neuen Reiches gab es nur 22 Generalfeldmarschälle. Von diesen sind einige hier aufgelistet. In Klammern ist das Datum der Beförderung vermerkt.
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In der Geschichte, seit Gründung des neuen Reiches, gab es nur 22 Generalfeldmarschälle. Von diesen sind einige hier aufgelistet. In Klammern ist das Datum der Beförderung zum Generalfeldmarschall vermerkt.
 
 
 
* [[Leopold von Klingen]] (1874)
 
* [[Leopold von Klingen]] (1874)
 
* [[Heinrich von Weltling]] (1989)
 
* [[Heinrich von Weltling]] (1989)

Version vom 21. August 2012, 13:25 Uhr

Generalfeldmarschall
SK HE Generalfeldmarschall.png
Schulterklappe
Heer

Der Generalfeldmarschall ist der höchste Dienstgrad des dreibürgischen Heeres. Er steht über dem Feldmarschall. Der Dienstgrad entstand aus dem Rang des Feldmarschalls im 19. Jahrhundert. So ernannte der Reichsmarschall und Großherzog von Werthen nach der Reichsgründung insgesamt 4 Feldmarschälle der Einzelstaaten für ihre Leistungen um die Reichseinigung zu Generalfeldmarschällen. Zunächst standen diese nur aufgrund ihrer besonderen Ehre über den Feldmarschällen. Dies wurde 1896, als alle Generalfeldmarschälle den aktiven Dienst verlassen und bis auf einen bereits tot waren, allerdings kodifiziert. Danach wurde dieser Dienstgrad bis zum Tod aller vier nicht mehr vergeben. Erst 1913 wurden wieder Generalfeldmarschälle ernannt. Insgesamt ernannte das Reich in seiner Geschichte nur 22 Generalfeldmarschälle. Sie alle wurden im Krieg ernannt.

Dreibürgisches Heer

Anrede

Die Anrede eines Generalfeldmarschalls der dreibürgischen Streitkräfte ist Herr Generalfeldmarschall oder Frau Generalfeldmarschall.

Verwendung und Beförderung

Generalfeldmarschälle werden nur in den höchsten Kommandopositionen des Heeres und der Streitkräfte eingesetzt. So kann der Oberkommandierender des Heeres oder Generalstabschef des Reichsführungsstabes den Dienstgrad eines Generalfeldmarschalls inne haben. Die Beförderung zum Generalfeldmarschall ist nur für Leistungen im Kriegszustand möglich und erfordert schlacht- oder kriegsentscheidende Leistungen im Generals- oder Marschallsrang.

Träger den Dienstgrades

In der Geschichte, seit Gründung des neuen Reiches, gab es nur 22 Generalfeldmarschälle. Von diesen sind einige hier aufgelistet. In Klammern ist das Datum der Beförderung zum Generalfeldmarschall vermerkt.