Polizeibüro: Unterschied zwischen den Versionen
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Den PBs unterstehen keine anderen Dienststellen. | Den PBs unterstehen keine anderen Dienststellen. | ||
Version vom 6. Januar 2017, 23:00 Uhr
Ein Polizeibüro (auch "PB") ist die unterste Polizeibehörde bei den Landespolizeien. Vorgesetzte Behörde ist das zuständige Polizeirevier der unterstellten Polizeiinspektion.
Die Stärke eines PB beträgt meist nicht mehr als zehn Mitarbeiter, kann aber auch ja nach Aufgabe höher sein. PB-Leiter ist in der Regel ein Beamter des gehobenen Dienstes, kann aber auch ein dienstälterer Beamter des mittleren Dienstes sein.
Aufgaben und Gliederung
Das PB bei der Schutzpolizei erfüllt die Aufgaben eines Polizeibüros sind vielfältig und beinhalten in der Regel das gesamte Spektrum der schutzpolizeilichen Arbeit. Polizeibüros sind meistens in Stadtteilen, kleineren Orten in der Umgebung eines Polizeireviers oder besonderen Einrichtungen eingerichtet und sind im Gegensatz zum Revier nur tagsüber besetzt. Bei manchen Büros gibt es jedoch auch Schichtdienst. Dort sind dann ebenfalls Dienstgruppen oder Ermittlungsgruppen eingerichtet. Polizeibüros mit vierundzwanzigstündigem Dienst findet man vor allem im Bereich der Landespolizei Reichstal.
Polizeibüros können auch nur temporär besetzt sein. Sie können durch die Polizeiinspektionen mit speziellen Aufgaben (z.B. bei Veranstaltungen auf dem Messegelände Reichstal) betraut werden. Dort kommen die im dortigen PB eingesetzten Polizisten z.B. als Informationsbeamte zum Einsatz oder nehmen Strafanzeigen (z.B. bei Diebstählen) auf.
Unterstellungsverhältnisse
Den PBs unterstehen keine anderen Dienststellen.