Landespolizeidirektion: Unterschied zwischen den Versionen
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In bestimmten Fällen oder Lagen, z. B. Einsatz von Fremdkräften oder bei Versammlungen bzw. Veranstaltungen, sind den PIs auch andere Organisationseinheiten unterstellt (Anordnungs- und Weisungsbefugnis). | In bestimmten Fällen oder Lagen, z. B. Einsatz von Fremdkräften oder bei Versammlungen bzw. Veranstaltungen, sind den PIs auch andere Organisationseinheiten unterstellt (Anordnungs- und Weisungsbefugnis). | ||
Aktuelle Version vom 7. Januar 2017, 05:22 Uhr
Die Landespolizeidirektion oder Polizeidirektion (auch "LPD" oder "PD"; im Churfürstentum Cranach auch Oberpolizeidirektion (OPD)) ist in der Regel bei den Landespolizeien eine Mittelbehörde. Einer Polizeidirektionsbehörde unterstehen mehrere Polizeiinspektionen. Vorgesetzte Behörde ist das Polizeipräsidium oder eine vergleichbare Institution. Ist die Direktion die oberste Polizeibehörde, ist das Innenministerium des Reichslandes die vorgesetzte Behörde.
Der Direktionsleiter ist Polizeibeamter des höheren Dienstes mit der Dienststellung eines Leitenden Polizeidirektors.
Aufgaben
Den Polizeidirektionen können je nach Organisation verschiedene Aufgabenbereiche zufallen. Diese reichen von der Fachaufsicht der unterstellten Polizeibehörden bis hin zu fachspezifischen Aufgaben (z.B. deliktsorientierte Kriminalitätsbekämpfung).
Unterstellungsverhältnisse
Den PDs unterstellt sind die Polizeiinspektionen. Sofern keine Polizeiinspektionen eingerichtet sind, sind die Polizeireviere (Polizeikommissariate, Polizeiwachen, Polizeireviere, Polizeistationen bzw. Polizeiposten) direkt der Polizeidirektion unterstellt. In bestimmten Fällen oder Lagen, z. B. Einsatz von Fremdkräften oder bei Versammlungen bzw. Veranstaltungen, sind den PIs auch andere Organisationseinheiten unterstellt (Anordnungs- und Weisungsbefugnis).