Reichsführungsstab: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Dreibürgischer Militäralmanach
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* [[Bernhard-Heinrich von Petersburg]], Regent von Werthen (seit 2019)

Aktuelle Version vom 15. Dezember 2019, 17:34 Uhr

Dreibürgener
Adler-rfs.png
Reichsmarschall: Karl-Ludwig I., König von Werthen (unter Regentschaft)
Generalstabschef: Bernhard-Heinrich von Petersburg, geschäftsführender Reichsmarschall
stellvertretender Generalstabschef: Filicia Heidemann
Hauptquartier: Greifenburg

Der Reichsführungsstab (RFS) ist die höchste Kommandobehörde des dreibürgischen Sicherheitsapparats. Gemäß der Reichsverfassung unterstehen ihm die drei Teilstreitkräfte Heer, Marine und Luftwaffe, sowie die Reichspolizei, die Polizeien der Länder und schlussendlich auch der Reichsdienst für Innere Sicherheit. Bis zur Strukturreform 2011 war er außerdem für den Reichszivilschutz zuständig. Geführt wird der RFS vom Reichsmarschall, der zugleich Oberster Dienstherr aller Soldaten und (Reichs-)Beamten in den nachgeordneten Gliederungen ist.

Aufgaben

Der Reichsführungsstab hat den Auftrag, das Kaiserreich Dreibürgen zu schützen und jegliche Gefahr von ihm abzuwenden. Darüber hinaus obliegt es ihm, die Verteidigungsfähigkeit der Streitkräfte aufrechtzuerhalten. Dabei handelt er stets im Auftrag des Kaisers und setzt dessen sicherheitspolitische Vorgaben in konkrete Maßnahmen bzw. Anweisungen um.

Führung

Reichsmarschall

Der Verantwortliche des Reichsführungsstabes ist der Reichsmarschall und somit immer auch der König von Werthen. Er entscheidet über die grundsätzliche Ausrichtung des Sicherheitsapparats, steht ihm als Oberster Dienstherr vor und repräsentiert ihn nach außen.

Generalstabschef

Der Generalstabschef des Reichsführungsstabes ist nach dem Reichsmarschall der höchstrangige Offizier im RFS und mit der Führung der Tagesgeschäfte betraut. Gegebenenfalls fungiert er als (militärischer) Stellvertreter des Reichsmarschalls.

Generalstabschefs des Reichsführungsstabes seit 2007: