Reichsführungsstab: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Reichsführungsstab ist das höchste Kommandogremium der Sicherheitsorgane des Kaiserreichs Dreibürgen. Dem Reichsführungsstab unterstehen gemäß Verfassung alle Sicherheitsorgane des Reiches. Innerhalb der [[Strukturreform der Streitkräfte 2011]] wurden einzelne Abteilungen aus dem Reichsführungsstab, wie der [[Reichszivilschutz]] ausgegliedert. Dem Reichsführungsstab unterstehen aber weiterhin die drei Teilstreitkräfte [[Heer]], [[Marine]] und [[Luftwaffe]], die [[Reichspolizei]] und die [[Polizeikräfte der Länder]], sowie der [[Reichsdienst für Innere Sicherheit]]. Dem Reichsführungsstab steht der [[Reichsmarschall]] vor, der Dienstherr aller Soldaten und Beamten in den Untergliederungen der dreibürgischen Sicherheitskräfte ist.
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Der Reichsführungsstab (RFS) ist die höchste Kommandobehörde des dreibürgischen Sicherheitsapparats. Gemäß der [[Reichsverfassung]] unterstehen ihm die drei Teilstreitkräfte [[Heer]], [[Marine]] und [[Luftwaffe]], sowie die [[Reichspolizei]], die [[Polizeien der Länder]] und schlussendlich auch der [[Reichsdienst für Innere Sicherheit]]. Bis zur [[Strukturreform 2011]] war er außerdem für den [[Reichszivilschutz]] zuständig. Geführt wird der RFS vom [[Reichsmarschall]], der zugleich Oberster Dienstherr aller Soldaten und (Reichs-)Beamten in den nachgeordneten Gliederungen ist.
  
 
==Aufgaben==
 
==Aufgaben==
Der Reichsführungsstab hat den Auftrag das Kaiserreich Dreibürgen zu schützen und alle Gefahr von ihm abzuwenden. Darüber hinaus hat er die Aufgabe die Verteidigungsfähigkeit des Reiches aufrecht zu halten. Er handelt im Auftrag des Kaisers und führt seine Aufträge im Sinne der Verteidigung des Reiches aus.
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Der Reichsführungsstab hat den Auftrag, das Kaiserreich Dreibürgen zu schützen und jegliche Gefahr von ihm abzuwenden. Darüber hinaus obliegt es ihm, die Verteidigungsfähigkeit der Streitkräfte aufrechtzuerhalten. Dabei handelt er stets im Auftrag des Kaisers und setzt dessen sicherheitspolitische Vorgaben in konkrete Maßnahmen bzw. Anweisungen um.
  
 
==Führung==
 
==Führung==
 
===Reichsmarschall===
 
===Reichsmarschall===
Der Chef des Reichsführungsstabes ist der Reichsmarschall. Dies ist immer der König von Werthen. Er trifft die Entscheidungen über die strategische Ausrichtung des Reiches und übernimmt die Aufgaben, die Streitkräfte zu repräsentieren und als oberster Dienstherr zu leiten.
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Der Verantwortliche des Reichsführungsstabes ist der Reichsmarschall und somit immer auch der König von Werthen. Er entscheidet über die grundsätzliche Ausrichtung des Sicherheitsapparats, steht ihm als Oberster Dienstherr vor und repräsentiert ihn nach außen.
  
 
===Generalstabschef===
 
===Generalstabschef===
Der Generalstabschef des Reichsführungsstabes ist der höchste Offizier im RFS hinter dem Reichsmarschall und erledigt das Tagesgeschäft. Im Fall, dass der Reichsmarschall verhindert ist, übernimmt er die Aufgaben des Reichsmarschalls.
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Der Generalstabschef des Reichsführungsstabes ist nach dem Reichsmarschall der höchstrangige Offizier im RFS und mit der Führung der Tagesgeschäfte betraut. Gegebenenfalls fungiert er als (militärischer) Stellvertreter des Reichsmarschalls.
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Generalstabschefs des Reichsführungsstabes seit 2007:
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* [[Heinrich von Werthen]] (2007-2010)
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* [[Gerhard Ritter von Leeb]] (2010-2011)
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* [[Theobald von Eschingen]] (2011-2012)
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* [[Roland von Berg]] (2013-2014)
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* [[Alfred Weichsel]] (2014)
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* [[Justus von Trotha]] (2014-2015)
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* [[Roland von Berg]] (2015-2016)
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* [[Wilhelm von Fürstenburg-Senne]] (2016-2017)
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* [[Filicia Heidemann]] (kommissarisch) (2017)
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* [[Giovanni di Lamberti]] (2017)
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* [[Filicia Heidemann]] (2017 – 2019)
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* [[Bernhard-Heinrich von Petersburg]], Regent von Werthen (seit 2019)

Aktuelle Version vom 15. Dezember 2019, 17:34 Uhr

Dreibürgener
Adler-rfs.png
Reichsmarschall: Karl-Ludwig I., König von Werthen (unter Regentschaft)
Generalstabschef: Bernhard-Heinrich von Petersburg, geschäftsführender Reichsmarschall
stellvertretender Generalstabschef: Filicia Heidemann
Hauptquartier: Greifenburg

Der Reichsführungsstab (RFS) ist die höchste Kommandobehörde des dreibürgischen Sicherheitsapparats. Gemäß der Reichsverfassung unterstehen ihm die drei Teilstreitkräfte Heer, Marine und Luftwaffe, sowie die Reichspolizei, die Polizeien der Länder und schlussendlich auch der Reichsdienst für Innere Sicherheit. Bis zur Strukturreform 2011 war er außerdem für den Reichszivilschutz zuständig. Geführt wird der RFS vom Reichsmarschall, der zugleich Oberster Dienstherr aller Soldaten und (Reichs-)Beamten in den nachgeordneten Gliederungen ist.

Aufgaben

Der Reichsführungsstab hat den Auftrag, das Kaiserreich Dreibürgen zu schützen und jegliche Gefahr von ihm abzuwenden. Darüber hinaus obliegt es ihm, die Verteidigungsfähigkeit der Streitkräfte aufrechtzuerhalten. Dabei handelt er stets im Auftrag des Kaisers und setzt dessen sicherheitspolitische Vorgaben in konkrete Maßnahmen bzw. Anweisungen um.

Führung

Reichsmarschall

Der Verantwortliche des Reichsführungsstabes ist der Reichsmarschall und somit immer auch der König von Werthen. Er entscheidet über die grundsätzliche Ausrichtung des Sicherheitsapparats, steht ihm als Oberster Dienstherr vor und repräsentiert ihn nach außen.

Generalstabschef

Der Generalstabschef des Reichsführungsstabes ist nach dem Reichsmarschall der höchstrangige Offizier im RFS und mit der Führung der Tagesgeschäfte betraut. Gegebenenfalls fungiert er als (militärischer) Stellvertreter des Reichsmarschalls.

Generalstabschefs des Reichsführungsstabes seit 2007: