Polizeiinspektion: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Januar 2017, 04:22 Uhr
Eine Polizeiinspektion (auch "PI"; im Churfürstentum Cranach auch Polizeiamtsinspekton (PAI)) ist eine untere Polizeibehörde bei den Landespolizeien. Einer Polizeiinspektion unterstehen mehrere Polizeireviere (Polizeikommissariate, Polizeiwachen, Polizeistationen bzw. Polizeiposten). Vorgesetzte Behörde ist das Polizeipräsidium oder Polizeidirektion.
Die Stärke einer PI beträgt meist zwischen 20 und 180 Mitarbeitern, kann aber auch weit höher sein. PI-Leiter ist in der Regel ein Beamter des höheren Dienstes, kann aber auch ein dienstälterer Beamter des gehobenen Dienstes sein.
Aufgaben
Die PI bei der Schutzpolizei erfüllt die klassische polizeiliche Arbeit. Die örtlich-sachliche Zuständigkeit für einen Schutzbereich ergibt sich nach der jeweiligen Polizeiorganisation. Zu den Aufgaben zählen u. a. der Wach- und Streifendienst, Ermittlungsgruppe, Erhebungsgruppe und Stab (mit Sachbereichen). Ein Teil des Personals arbeitet rund um die Uhr.
Darüber hinaus können auch Polizeiinspektionen mit speziellen Aufgaben existieren. Dazu gehören PI Fahndung (PIF), die Grenzpolizeiinspektion an Reichsgrenzen (GPI), die Verkehrspolizeiinspektion (VPI) und die Kriminalpolizeiinspektion (KPI).
Unterstellungsverhältnisse
Den PIs unterstellt sind die Polizeireviere (Polizeikommissariate, Polizeiwachen, Polizeistationen bzw. Polizeiposten). In bestimmten Fällen oder Lagen, z. B. Einsatz von Fremdkräften oder bei Versammlungen bzw. Veranstaltungen, sind den Polizeiinspektionen auch andere Organisationseinheiten unterstellt (Anordnungs- und Weisungsbefugnis).