Landespolizeipräsidium: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Landespolizeipräsidium''' oder ''Polizeipräsidium'' (auch "LPP" oder "PP") ist eine Polizeibehörde mit Lenkungs- und Leitungsfunktion für verschiedene Großverbände innerhalb der Landespolizeien. Je nach Größe des Landes können auch mehrere Polizeipräsidien existieren.
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Das '''Landespolizeipräsidium''' oder ''Polizeipräsidium'' (auch "LPP" oder "PP"; im Königreich Werthen auch ''Landespolizeikommando (LPK)'' und im Churfürstentum Cranach auch ''Oberpolizeipräsidium (OPP)'') ist eine Polizeibehörde mit Lenkungs- und Leitungsfunktion für verschiedene Großverbände innerhalb der [[Landespolizei|Landespolizeien]]. Je nach Größe des Landes können auch mehrere Polizeipräsidien existieren.
  
 
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Leiter ist jeweils der Polizeipräsident, stellvertretender Leiter der Polizeivizepräsident oder ein anderer Beamter des höheren Dienstes.
  
Das Polizeipräsidium ist oft direkt dem zuständigen Landesministerium, in der Regel dem Innenministerium (in [[Reichstal]]: Senator für Inneres) untergeordnet.
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Das Polizeipräsidium ist oft direkt dem zuständigen Landesministerium, in der Regel dem Innenministerium (in [[Reichstal]]: Senatsverwaltung für Inneres) untergeordnet.
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Den PPs unterstellt sind die [[Landespolizeidirektion|Polizeidirektionen]]. Sofern keine Polizeidirektionen eingerichtet sind, sind die [[Polizeiinspektion|Polizeiinspektionen]] direkt dem Polizeipräsidium unterstellt.

Aktuelle Version vom 7. Januar 2017, 04:21 Uhr

Das Landespolizeipräsidium oder Polizeipräsidium (auch "LPP" oder "PP"; im Königreich Werthen auch Landespolizeikommando (LPK) und im Churfürstentum Cranach auch Oberpolizeipräsidium (OPP)) ist eine Polizeibehörde mit Lenkungs- und Leitungsfunktion für verschiedene Großverbände innerhalb der Landespolizeien. Je nach Größe des Landes können auch mehrere Polizeipräsidien existieren.

Leiter ist jeweils der Polizeipräsident, stellvertretender Leiter der Polizeivizepräsident oder ein anderer Beamter des höheren Dienstes.

Das Polizeipräsidium ist oft direkt dem zuständigen Landesministerium, in der Regel dem Innenministerium (in Reichstal: Senatsverwaltung für Inneres) untergeordnet.


Unterstellungsverhältnisse

Den PPs unterstellt sind die Polizeidirektionen. Sofern keine Polizeidirektionen eingerichtet sind, sind die Polizeiinspektionen direkt dem Polizeipräsidium unterstellt.