Reichsdienst für Innere Sicherheit: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Kategorie:Nachrichtendienst {| border="1" cellpadding="2" style="float:right; border-collapse:collapse; border-color:#B0C4DE; margin-left:15px; margin-bott…“) |
|||
| Zeile 21: | Zeile 21: | ||
Der '''Reichsdienst für Innere Sicherheit (RDIS)''' ist der Innlandsgeheimdienst des Kaiserreiches Dreibürgen und direkt dem Reichsführungsstab (RFS) unterstellt. | Der '''Reichsdienst für Innere Sicherheit (RDIS)''' ist der Innlandsgeheimdienst des Kaiserreiches Dreibürgen und direkt dem Reichsführungsstab (RFS) unterstellt. | ||
| + | |||
| + | Die wichtigten Aufgaben des RDIS sind die Überwachung von verfassungs- und reichsfeindlichen Bestrebungen im Innland, geheimdienstliche Ermittlungen gegen Gruppierungen die Straftaten in gehobenem Maße planen, sowie die gezielte Überwachung anderer Sicherheitsorgane im Auftrag des RFS. | ||
| + | |||
| + | == Auftrag == | ||
| + | |||
| + | Der Reichsdienst für innere Sicherheit (RDIS) ist eine Einheit des Reichsführungsstabes und hat die Aufgabe die Sicherheit der Reichsorgane im Inneren zu gewährleisten. Der RDIS ist ausschließlich dem Reichsmarschall gegenüber verantwortlich. Sofern die Angehörigen des RDIS Uniform tragen, treten sie in einer verdunkelten Uniform im Schnitt des Heeres mit den Rangabzeichen der Polizei auf. Auf ihren Schulterstücken tragen sie ein von zwei Fackeln gekreuztes Schwert. | ||
| + | Um ihren Auftrag zu erfüllen verfügt der RDIS über weitreichende Befugnisse, die ihm ggf. einen lückenlosen Einblick in die Arbeit und Organisation aller Reichsorgane ermöglichen. Dem RDIS stehen außerdem mehrere luftbewegliche Brigaden zur Verfügung, die militärisch organisiert sind und ihre Ausrüstung von allen drei Teilstreitkräften beziehen. | ||
| + | |||
| + | In allen größeren Städten im Reich hat der RDIS kleine Büros eingerichtet um die ständige Zusammenarbeit mit den zivilen Reichsorgane zu erledigen. | ||
Version vom 14. Juli 2013, 12:52 Uhr
| Führung | |
| Behördenleiter: | Godefroy von Blonay General der Polizei |
| Stv. Behördenleiter: | - |
| Organisation | |
| Aufsichtsbehörde: | Reichsführungsstab |
| Hauptsitz: | Reichstal |
| Bedienstete: | - |
Der Reichsdienst für Innere Sicherheit (RDIS) ist der Innlandsgeheimdienst des Kaiserreiches Dreibürgen und direkt dem Reichsführungsstab (RFS) unterstellt.
Die wichtigten Aufgaben des RDIS sind die Überwachung von verfassungs- und reichsfeindlichen Bestrebungen im Innland, geheimdienstliche Ermittlungen gegen Gruppierungen die Straftaten in gehobenem Maße planen, sowie die gezielte Überwachung anderer Sicherheitsorgane im Auftrag des RFS.
Auftrag
Der Reichsdienst für innere Sicherheit (RDIS) ist eine Einheit des Reichsführungsstabes und hat die Aufgabe die Sicherheit der Reichsorgane im Inneren zu gewährleisten. Der RDIS ist ausschließlich dem Reichsmarschall gegenüber verantwortlich. Sofern die Angehörigen des RDIS Uniform tragen, treten sie in einer verdunkelten Uniform im Schnitt des Heeres mit den Rangabzeichen der Polizei auf. Auf ihren Schulterstücken tragen sie ein von zwei Fackeln gekreuztes Schwert. Um ihren Auftrag zu erfüllen verfügt der RDIS über weitreichende Befugnisse, die ihm ggf. einen lückenlosen Einblick in die Arbeit und Organisation aller Reichsorgane ermöglichen. Dem RDIS stehen außerdem mehrere luftbewegliche Brigaden zur Verfügung, die militärisch organisiert sind und ihre Ausrüstung von allen drei Teilstreitkräften beziehen.
In allen größeren Städten im Reich hat der RDIS kleine Büros eingerichtet um die ständige Zusammenarbeit mit den zivilen Reichsorgane zu erledigen.